Frau hält Handy und Dokumente in den Händen.

Elektronische Patientenakte

Deine persönliche ePA

Alle deine medizinischen Dokumente an einem Ort

Überblick im Video:

Die Vorteile der elektronischen Patientenakte

Ab Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten nach § 341 SGB V die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung digital zu vernetzen. Ziel ist, kostenintensive Doppeluntersuchungen zu vermeiden, die Patientenverwaltung zu vereinfachen, den Informationsaustausch zu erleichtern und die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern.

Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:

  • Diagnosen und Befunde
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte und Arztbriefe
  • Impfstatus
  • Notfalldaten
  • Medikationsplan

Wie starte ich mit der elektronischen Patientenakte (ePA?)

Überblick im Video:

Allgemein Fragen und Antworten zur ePA

Hier findest du Informationen zu den häufigsten Fragen. Du möchtest mehr wissen? Rufe einfach an: 0212 2262-400 oder schicke uns uns eine Nachricht über die BERGISCHE App oder per E-Mail an info@bergische-krankenkasse.de.

Wann startet die ePA?

Ab dem 1. Januar 2021 steht sie allen Versicherten zur Verfügung.
 

Was kostet die ePA?

Die Nutzung ist kostenfrei.
 

Wer kann die ePA nutzen?

Als Kunde der BERGISCHEN hast du Anspruch auf die ePA. Unabhängig vom Status des Versicherungsverhältnisses. Also egal ob als freiwillig Versicherte, Selbstversicherte oder Familienversicherte.
 

Wofür kann ich die ePA nutzen?

Beispielsweise Berechtigungen für Leistungserbringer vergeben, Dokumente einstellen / ansehen / löschen, Benachrichtungen aktivieren, Geräte hinzufügen, Benachrichtungsadresse ändern und Protokolle einsehen.

Welche Dokumente kann ich in der ePA sichern?

Beispielsweise Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, abfotografierte Röntgenbilder, Laborwerte, Impfausweis und Mutterschaftspass.
 

Was ist, wenn ich die ePA nicht nutzen möchte?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nur auf deinen Wunsch hin möglich. Wenn du sie nicht nutzen möchten, brauchst du nichts zu tun.
 

Ist die ePA bei allen Krankenkassen gleich?

Alle ePA basieren auf identischen Sicherheitsstandards und verfügen über identische Grundfunktionen. Jede Krankenkasse kann grundsätzlich für die ePA zusätzliche Funktionen entwickeln.
 

Wer entscheidet über die ePA für mein Kind?

Es besteht die Möglichkeit, eine ePA für das Kind anzulegen und mehrere Geräte hinzuzufügen. Somit können beide Eltern jeweils über Ihr Smartphone auf die ePA ihres Kindes zugreifen.
 

Bei Pflegebedürften: Wer verwaltet die ePA?

Eine bestellte betreuende Person oder vertraute Person (Privatsache).
 

Kann ich auf dem Smartphone mehrere ePAs nutzen?

Ja, das ist möglich. Um auf die gespeicherten Daten zuzugreifen, musst du dich lediglich mit den jeweiligen Zugangsdaten einloggen.
 

Kann ich selbst mehrere ePAs nutzen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Telematikinfrastruktur (TI) prüft, ob bereits eine ePA existiert.
 

Gibt es einen Zugang über den Browser (auch: Sperrungen)

Anmeldeprozess zur ePA

Wie und wo bekomme ich die ePA-App auf mein Smartphone?

Du findest die jeweilige ePA-App deiner Krankenkasse zum Download in den gängigen App Stores. Die BERGISCHE ePA-App findest du bei Apple und Google unter dem Titel "BERGISCHE ePA".

Was ist beim Download zu beachten?

Dein Smartphone benötigt genügend Speicherplatz. Außerdem muss das Betriebssystem deines Smartphones kompatibel sein. Informationen hierzu findest du in der Beschreibung der App in den Stores von Apple und Google.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Nutzung?

Um die ePA nutzen zu können, benötigst du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK), ein Android-Smartphone (mindestens Android 9) oder iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13).

Wie melde ich mich in der ePA-App an?

Nachdem du dich in der ePA-App registriert und ein Benutzerkonto angelegt hast, wirst du aufgefordert einen App-Code festzulegen. Dieser App-Code wird für die sichere Anmeldung in der ePA-App benötigt und ist frei wählbar.

Wie kann ich mich identifizieren?

Bei der erstmaligen Einrichtung musst du deine Identität nachweisen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschieden. Bei uns hast du drei Möglichkeiten, deine Identität nachzuweisen:

  1. Du vereinbarst einen persönlichen Termin in einem unserer Kundenzentren und erhältst dort einen Aktivierungscode, den du in der ePA-App eingibst.
  2. Du nimmst in der ePA-App deinen Personalausweis und dazugehörigen PIN zur Hand.
  3. Du wählst das POSTIDENT-Verfahren über die Deutsche Post AG.

Kann ich die ePA auch auf meinem Tablet nutzen?

Grundsätzlich ist die ePA für das Smartphone entwickelt. Du kannst die App aber auch parallel auf einem Tablet und am PC nutzen.

Datenzuschutz ePA

Wie sicher ist die ePA?

Der Schutz deiner persönlichen Gesundheitsdaten liegt uns sehr am Herzen und hat höchste Priorität. Daher sind die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz der ePA und deren Entwickler / Anbieter sehr hoch. Weitere Informatonen findest du hier.
 

Wer hat Zugriff auf meine Daten der ePA?

Du entscheidest, wer auf deine Daten zugreifen darf. Leistungserbringern darfst du folgende Berechtigungen erteilen: Einstellen, Suchen, Anzeigen, Herunterladen bzw. Löschen von Dokumenten. Natürlich kannst du Berechtigungen jederzeit widerrufen. Wichtig: Berechtigungen kannst du nur Leistungserbringern erteilen, die einen Heilberufeausweis haben. Außerdem wird in der ePA protokolliert, wer wann auf welche Daten zugreift. 

Wo finde ich die Datenschutzbedingungen, denen ich zustimmen muss?

Du kannst sie direkt in der ePA App einsehen, herunterladen und akzeptieren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der BERGISCHEN findest du auf bergische-krankenkasse.de/datenschutz

Weitere Informationen

Versichertenhelpdesk (VHD) / Ombudsstelle
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr
Telefon 0212 2262-400
E-Mail epa@bergische-krankenkasse.de

Weitere Informationen