Wahltarif Selbstbehalt

Diese Geld-zurück-Garantie ist echt die Krönung

180 € Cash on top

Deine gesunde Geld-zurück-Garantie

Unser Plus für Azubis und Studenten! Du hast ein jährliches Einkommen zwischen 4.740 € und 18.000 €? Dann profitiere jährlich von bis zu 180 € Geld-zurück. Für dich und deine Gesundheit im neuen Wahltarif Selbstbehalt.
 

So funktioniert´s

Wenn du gesund bist und eh selten zum Arzt gehst, dann ist der Wahltarif Selbstbehalt genau das Richtige für dich.

Wir zahlen dir je nach Einkommenshöhe eine jährliche Prämie von bis zu 180 €. Du erhältst die volle Prämie, wenn du keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch nimmst.  

Für Leistungen, die deine Prämie mindern, vereinbaren wir einen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass du einen kleinen Anteil der Kosten trägst, zum Beispiel für eine ambulante Behandlung mit Verordnung oder einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Keine Sorge, dein maximaler Selbstbehalt ist gedeckelt. Außerdem gibt es viele Leistungen ohne Selbstbehalt, zum Beispiel Leistungen zur Krankheitsverhütung und Vorsorge, zur Empfängnisverhütung, zu Prävention, unseren FlexiBonus² und viele mehr. Für ärztliche Leistungen ohne Verordnung zahlst du nichts, das übernehmen weiter wie gewohnt alles wir.

Kurz: je mehr du verdienst, desto höher die Prämie. Je weniger bestimmte ärztliche Leistungen du nutzt, um so geringer dein Selbstbehalt. Deine Gesundheit zahlt sich für dich aus!

Im Überblick

  • Maximale Prämie pro Kalenderjahr 180 €
     
  • Prämie anteilig bei Start der Mitgliedschaft bei der BERGISCHEN bzw. des Wahltarifs im laufenden Jahr
     
  • Deine 1. Prämie kann sofort ausgezahlt und später verrechnet werden
     
  • Auszahlung der weiteren Prämien im 4. Quartal der Folgejahre
     
  • Die Laufzeit des Wahltarifs beträgt 3 Jahre

Beispiele

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Azubi

Azubi

  • Ausbildungsgehalt im Monat: 750 €
  • Ausbildungsgehalt im Jahr: 9.000 €
  • Urlaubs-/Weihnachtsgeld: 500 €
  • Sonstige Einnahmen: 0 €
  • Bruttoeinkommen / Kalenderjahr: 9.500 €
     
  • Tarifgruppe 4, maximale Prämie: 150 €
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Student/in

Student/in

  • Gehalt Minijob im Monat: 350 €
  • BAföG im Monat: 500 €
  • Unterstützung Eltern im Monat: 100 €
  • Bruttoeinkommen im Monat: 950 €
  • Bruttoeinkommen / Jahr: 11.400 €
     
  • Tarifgruppe 5, maximale Prämie: 180 € 

Fragen und Antworten

Bin überzeugt! Wo kann ich unterschreiben?

Die Einschreibung in den Wahltarif Selbstbehalt machst du einfach über die Teilnahmeerklärung.

 

Wie hoch sind die Prämien und Selbstbehalte?

Abhängig von deinem jährlichen Einkommen ist deine jährliche Prämie und dein Selbstbehalt unterschiedlich hoch:

Tarifgruppe 1 bei einem Einkommen von 4.740 € bis 5.759,99 € jährlich
Deine Prämie: 75 € jährlich, dein Selbstbehalt: je ambulant 25 €, je stationär 50 €, gesamt maximal 80 €

Tarifgruppe 2 bei einem Verdienst von 5.760 € bis 7.559,99 € jährlich
Deine Prämie: 90 € jährlich, dein Selbstbehalt: je ambulant 30 €, je stationär 60 €, gesamt maximal 100 €

Tarifgruppe 3 bei einem Verdienst von 7.560 € bis 9.479,99 € jährlich
Deine Prämie: 120 € jährlich, dein Selbstbehalt: je ambulant 40 €, je stationär 80 €, gesamt maximal 140 €

Tarifgruppe 4 bei einem Verdienst von 9.480 € bis 11.339,99 € jährlich
Deine Prämie: 150 € jährlich, dein Selbstbehalt: je ambulant 50 €, je stationär 100 €, insgesamt maximal 180 €

Tarifgruppe 5 bei einem Verdienst von 11.340 € bis 18.000 € jährlich
Deine Prämie: 180 € jährlich, dein Selbstbehalt: je ambulant 60 €, je stationär 120 €, gesamt maximal 220 €

 

Wo und wann fällt Selbstbehalt an?

Wichtig: Du hast einen Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen mit Verordnung oder stationären Aufenthalten. Das bedeutet, dass ein Arztbesuch ohne Verordnung immer selbstbehaltfrei für dich bleibt.

Außerdem ist die Prämie und der Selbstbehalt abhängig von deinem jährlichen Einkommen. 

 

Wann entfällt der Selbstbehalt?

Leistungen beim Arzt oder Zahnarzt ohne Verordnung bleiben für dich ohne Selbstbehalt. Kostenfrei bei dir eventuell Familienversicherte sind übrigens grundsätzlich vom Selbstbehalt ausgenommen. Es spielt also keine Rolle, sollte zum Beispiel dein Kind oder dein Partner ärztliche Leistungen mit Verordnung nutzen - also keine Sorge.

Außerdem entfällt ein Selbstbehalt bei diesen Leistungen:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V) 
  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§§ 21, 22 SGB V) 
  • Medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten 
  • Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V) 
  • Kinder- und Jugenduntersuchungen (§ 26 SGB V) 
  • Leistungen zu Prävention (§§ 20, 20i SGB V) 
  • Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft und Entbindung (§§ 24c – 24i SGB V) 
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung (§ 24a SGB V) 
  • Leistungen organisierter Früherkennungsprogramme (§ 25a SGB V) 
  • Teilnahme am Bonusprogramm (§ 33 der Satzung) 
  • Satzungsleistungen (§11 Abs. 6 SGB V) 

Wie starte ich mit dem Wahltarif?

  • Du startest einfach mit der Teilnahmeerklärung. Einfach ausfüllen, unterschreiben und uns zuschicken, zum Beispiel als Foto über unsere App.
     
  • Deine Teilnahme beginnt frühestens zum 1. des Monats nach Eingang der Erklärung bei uns.
     
  • Deine 1. Prämie kann auf Wunsch mit Beitritt vorausgezahlt werden!
     
  • Die Prüfung deiner genutzten Leistungen und ggf. Verrechnung von Selbstbehalt und Prämie erfolgt bis zum 4. Quartal des Folgejahres.
     
  • Deine Prämie erhälst Du damit ebenfalls bis zum Ende des 4. Quartal des Folgejahres.

 

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Rufe einfach an oder schick uns eine Nachricht:
Telefon 0212 2262-0.
 

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