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Änderungen beim Brillenzuschuss

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Ab dem 1. April 2020

gibt es eine Änderung beim Brillenzuschuss

Wegen Bedenken unserer zuständigen Aufsichtsbehörde (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist die Bezuschussung von Sehhilfen ab April 2020 nur noch für Versicherte unter 18 Jahren möglich.

Alle Rechnungen für Brillen und Kontaktlinsen, die spätestens auf den 22. April 2020 datieren und zeitnah eingereicht werden, können noch wie gewohnt bezuschusst werden.

Unser Flexibonus und alle anderen unserer attraktiven Satzungsleistungen stehen Ihnen natürlich weiterhin genau wie zuvor in bewährter Weise zur Verfügung. Von der Professionellen Zahnreinigung bis zur Osteopathie, von der sportmedizinischen Untersuchung bis zu den Gesundheitskursen. Übrigens: Viele Kurse werden derzeit online angeboten – auch die erstatten wir für Sie gern!

Zudem setzen wir jederzeit alles daran, unseren Versicherten neue gute Leistungen mitten aus ihrem Leben anzubieten! Schon gesehen? Seit Kurzem übernehmen wir auch die Lachgasbehandlung beim Zahnarzt! Außerdem steht Ihnen mit dem neuen Programm DentNet zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz ohne Zuzahlung zur Verfügung.

Die erweiterten freiwilligen Leistungen im Bereich Zähne und Zahnersatz sind ein erster Teil unserer neuen Satzungsleistungen. Mehr haben wir für Sie in der Pipeline – und auch das werden wieder echte Lieblings-Satzungsleistungen, versprochen! Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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