In Zeiten des Coronavirus und der Kontaktsperre ist es für Schwangere nicht einfach sich ohne Einschränkungen auf die Geburt des Kindes vorzubereiten. Doch die BERGISCHE Krankenkasse lässt Sie nicht allein. Wenn die Hebamme Ihres Vertrauens den Geburtsvorbereitungskurs auch online durchführen kann, erstatten wir wie gewohnt die Kosten Ihres Geburtsvorbereitungskurses in voller Höhe im Rahmen des Flexibonus.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Hebamme bzw. Kursleiterin muss ein Kommunikationsmedium bereitstellen, das eine synchrone Kommunikation mit Ihnen ermöglicht (telefonisch oder per Videotelefonie). Bei der Videotelefonie dürfen für Sie als Versicherter keine Kosten entstehen (insbesondere keine zusätzlichen Software- oder Nutzungskosten).
- Eine rückwirkende Unterzeichnung bis zu acht Wochen nach Leistungserbringung sind mit dem Hinweis auf die Erbringung mittels eines Kommunikationsmedium möglich. Alternativ ist eine Bestätigung per E-Mail darüber, dass Sie an dem jeweiligen Kurs (Tag und Uhrzeit) teilgenommen haben, als Beleg ausreichend.
- Eine Abrechnung von Wegegeld bei der Erbringung von Leistungen mittels Kommunikationsmedium ist nicht zulässig.
Kurse:
- Sie müssen der „Live-Zuschaltung“ via Internet zustimmen, ansonsten ist eine Online-Kursteilnahme nicht möglich.
- Die Inhalte der Kurseinheit müssen exakt denen der Präsenz-Kurseinheit entsprechen.
- Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
- Bei Unterbrechung bereits begonnener Rückbildungskurse können diese bis zum Ende des 12 Monats nach der Geburt abgeschlossen werden.
Laufzeit:
Dieses besondere Angebot tritt am 19.03.2020 in Kraft. Sobald die durch das Coronavirus geschaffene Situation nicht mehr besteht, kann die Laufzeit dementsprechend verkürzt werden. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.