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Wir bekommen aktuell viele Anträge auf Stundung der Beiträge. Die Coronakrise trifft viele Arbeitgeber und Selbstständige aus dem Bergischen und darüber hinaus.
Die Bergische unterstützt Sie hier in der aktuellen Phase mit Informationen und hat für alle, die davon betroffen sind, einen Antrag auf Stundung der Beiträge hinterlegt. Die Rahmenbedingungen wurden für die Beitragsmonate März und April gelockert. Diese können vorerst bis zum 27. Mai gestundet werden. Ab Mai gelten vorerst die normalen Voraussetzungen aus dem § 76 abs. 2 SGB V.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie hier weiterhin auf dem Laufenden. Gerne stehen wir Ihnen unter beitraege(at)bergische-krankenkasse.de und telefonisch unter 0212 2262-230 zur Verfügung.
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Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Selbstständiger gegen das finanzielle Risiko eines krankheitsbedingten Ausfalls absichern.