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Der 3D-Ultraschall hat aus ärztlicher Sicht in erster Linie einen medizinischen Nutzen. Fehlbildungen und körperliche Besonderheiten kann der Gynäkologe darauf viel besser erkennen als auf einem konventionellen Ultraschallbild.
3D-Ultraschall ist keine Zusatzleistung mehr
Aufgrund der neuen Strahlenschutzverordnung sind seit dem 1. Januar 2021 3D- und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit verboten. Zwar sind Risiken und Gefahren einer Ultraschall-Untersuchung auch nach langjährigen Studien nicht bekannt, dennoch kann die Verwendung von Ultraschall-Geräten ohne medizinische Relevanz ein potentielles Risiko für das Baby darstellen.