Sicher ist sicher:

3D-Ultraschall nur noch bei medizinischen Gründen erlaubt

Der 3D-Ultraschall hat aus ärztlicher Sicht in erster Linie einen medizinischen Nutzen. Fehlbildungen und körperliche Besonderheiten kann der Gynäkologe darauf viel besser erkennen als auf einem konventionellen Ultraschallbild.

3D-Ultraschall ist keine Zusatzleistung mehr

Aufgrund der Strahlenschutzverordnung sind seit dem 1. Januar 2021 3D- und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit verboten. Zwar sind Risiken und Gefahren einer Ultraschall-Untersuchung auch nach langjährigen Studien nicht bekannt. Dennoch kann die Verwendung von Ultraschall-Geräten ohne medizinische Relevanz ein potentielles Risiko für das Baby darstellen.

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