Krankengeld –

finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Die BERGISCHE bietet dir mit der Zahlung von Krankengeld auch bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit einen gesicherten Lebensunterhalt. Für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhältst du durch deinen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Danach zahlt dir die BERGISCHE Krankengeld. Wie viel das in deinem Fall ist, kannst du mithilfe unseres Krankengeldrechners selbst berechnen.

Häufig gestellte Fragen

zum Krankengeld

Dein behandelnder Arzt reicht uns deine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) per Datenübermittlung ein. Sollte die Praxis dies noch nicht tun, schick uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bitte zeitnah zu. Du hast verschiedene Möglichkeiten, damit es schnell geht: über die App der BERGISCHEN oder per Fax an die 0212-2262 413. Reich uns deine AU bitte nicht mehrfach ein! Damit hilfst du uns sehr.

Anspruch auf Krankengeld hast du, wenn du

  • Versicherte/r Arbeitnehmer/in
  • Bezieher/in von Arbeitslosengeld I
  • Lebend-Organspender/in und/oder
  • Hauptberuflich selbständig tätig (Wahlerklärung erforderlich) bist.

Bei versicherten Arbeitnehmer/innen wird das Krankengeld aus dem aus der Beschäftigung erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Berücksichtigt werden auch die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtigen Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Das Krankengeld beträgt 70 v. H. deines erzielten Bruttoarbeitsentgelts. Nach der Berechnung darf das Krankengeld jedoch 90 v. H. deines erzielten Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen. Das jährlich festgesetzte Höchstregelentgelt ist zu beachten.


Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe dieser Leistung.


Du bist hauptberuflich selbständig tätig? Und hast Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt? Dann beträgt dein Krankengeld grundsätzlich 70 v. H. des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Das jährlich festgesetzte Höchstregelentgelt ist auch hier zu beachten. War dein tatsächliches Einkommen niedriger, dann wird das Krankengeld entsprechend angepasst. Bei Negativeinkünften kommt es zur keiner Auszahlung von Krankengeld. Gleiches gilt auch, wenn dein Betrieb uneingeschränkt weiterläuft.

Das Krankengeld wird grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gezahlt. Der Höchstanspruch für eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist auf längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren begrenzt. Dabei werden Zeiten, in denen der Anspruch ruht (z. B. wegen Entgeltfortzahlung oder Übergangsgeld), mit angerechnet. Krankheiten, die während der Arbeitsunfähigkeit hinzutreten, verlängern den Anspruch allerdings nicht.
Erhältst du eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Altersrente oder Erwerbsminderungsrente)? Dann wird das Krankengeld gekürzt oder entfällt ganz.

Krankengeldbezieher/innen, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit versicherte Arbeitnehmer/innen waren, zahlen aus dem Krankengeld grundsätzlich Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung jeweils zur Hälfte, bei der Pflegeversicherung etwas mehr als die Hälfte, wenn sie keine Kinder haben. Die BERGISCHE legt ihren Anteil dazu und überweist den Gesamtbeitrag an die zuständigen Stellen.
Bei Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I übernimmt die BERGISCHE die vollen Beiträge (Ausnahme: Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose).

In der Krankenversicherung besteht für die Zeit des Krankengeldbezuges Beitragsfreiheit.

Persönliche Beratung

und hilfreiche Links

Bei der BERGISCHEN ist die persönliche Beratung zum Thema Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld ein ganz selbstverständlicher Teil unseres Services. Dein persönlicher Berater betreut dich während deiner Arbeitsunfähigkeit individuell und steht dir z. B. bei Fragen zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Krankengeld (Anspruch, Berechnung, Auszahlung)
  • Hilfe bei Formalitäten
  • Beratung rund um deine Arbeitsunfähigkeit und die damit einhergehenden Fragen
  • Unterstützung bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag
  • Vermittlung von Kontaktdaten zum Sozialen Dienst der BERGISCHEN
  • Arztterminservice für Facharztbehandlung

Ruf uns an! Wir beraten dich gern. Tel.: 0212 2262 0

Hilfreiche Links:

Krankengeld –

Wahltarif für Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige oder unständig Beschäftigte können das gesetzliche Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz dazu wählen. Es gilt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Maximal erhältst du 112,88 € pro Kalendertag, falls keine höhere Absicherung gewählt wurde.

 
Wahltarif der BERGISCHEN

Deine Einkünfte liegen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 € (2023)? Dann kannst du das finanziell mit dem Wahltarif der BERGISCHEN absichern: In jeweils 10-€-Schritten bis zu 50 € kalendertäglich zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld:

  • Krankengeld +10 € täglich für 10 € monatlich (Prämie des Wahltarifs)
  • Krankengeld +20 € täglich für 20 € monatlich
  • Krankengeld +30 € täglich für 30 € monatlich
  • Krankengeld +40 € täglich für 40 € monatlich
  • Krankengeld +50 € täglich für 50 € monatlich

Zusammen dürfen das gesetzliche Krankengeld und das Wahltarifkrankengeld nicht höher als 70 % deines Bruttoeinkommens sein.

Kosten für Künstler und Publizisten

Als Künstler oder Publizist erhältst du Krankengeld ab dem 43. Tag deiner Erkrankung. Um dir Krankengeld bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu sichern, hast du folgende Möglichkeit:

Du wählst die Höhe des täglichen Krankentagegeldes in jeweils 10-€-Schritten bis maximal 90 €, zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Allerdings kannst du nicht mehr als das während der Krankheit entfallende Netto absichern.

  • Krankengeld +10 € täglich für 5 € monatlich (Prämie des Wahltarifs)
  • Krankengeld +20 € täglich für 10 € monatlich
  • Krankengeld +30 € täglich für 15 € monatlich
  • Krankengeld +40 € täglich für 20 € monatlich
  • Krankengeld +50 € täglich für 25 € monatlich
  • Krankengeld +60 € täglich für 30 € monatlich
  • Krankengeld +70 € täglich für 35 € monatlich
  • Krankengeld +80 € täglich für 40 € monatlich
  • Krankengeld +90 € täglich für 45 € monatlich

 
Hinweise

Der Krankentagegeld-Wahltarif kann grundsätzlich zum jeweils 1. eines Monats gewählt werden.

Wichtig für Selbstständige und unständig Beschäftigte: Voraussetzung für die Absicherung mit einem höheren und/oder früheren Krankengeld ist stets die Wahl des gesetzlichen Krankengelds, quasi als Basis. Solltest du auch das gesetzliche Krankengeld noch nicht gewählt haben, kannst du dies nachholen. Künstler und Publizisten haben hingegen automatisch Krankengeld ab dem 43. Tag.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Bindungsfrist für einen Wahltarif 3 Jahre beträgt. Der Tarif löst zudem eine Bindungsfrist der Mitgliedschaft bei der BERGISCHEN aus. Das bedeutet, dass der Wechsel zu einer anderen Kasse während der Laufzeit des Wahltarifs nicht möglich ist.

Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Laufzeit besteht in besonderen Härtefällen, beispielsweise bei Bezug von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder im Fall einer Privatinsolvenz. Erfolgt keine Tarifkündigung, so verlängern sich der Tarif und die Bindungsfrist um ein weiteres Jahr.

Vorteile auf einen Blick

Selbstständige bei der BERGISCHEN erhalten das gesetzliche Krankengeld und zusätzlich den Krankentagegeld-Wahltarif der BERGISCHEN in Form von:

  • Krankentagegeld kalendertäglich von 10 € bis 50 € (Selbstständige, unständig Beschäftigte)
  • Krankentagegeld kalendertäglich von 10 € bis 90 € (Künstler, Publizisten)
  • Krankentagegeld vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Ohne Risikozuschläge
  • Teilnahme am Tarif zu jedem Monatsbeginn möglich
  • Niedrige Prämien: Ab 5 € monatlich (Künstler) oder 10 € monatlich (Selbstständige)

Kontakt und weitere Informationen

Du hast Fragen? Nimm Kontakt mit uns auf. Wir helfen dir gern weiter!

Telefon: 0212 2262 0

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