Stationär – oder doch lieber ambulant?

Planen Sie mit uns Ihren Krankenhausaufenthalt

Wenn der Arzt eine stationäre Einweisung verordnet, gehen viele davon aus, dass am Krankenhausaufenthalt kein Weg mehr vorbeiführt – auch wenn sie vielleicht nicht glücklich damit sind. Unser besonderer Service: Rufe uns an! Wir besprechen mit dir deine geplante Operation. Gemeinsam können wir klären, ob ein stationärer Aufenthalt wirklich notwendig ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, den Eingriff ambulant durchzuführen. Wir finden eine Lösung für deine Sorgen und Ängste und planen mit dir, ob du nach der Operation bestimmte Hilfen benötigst.

Freie Krankenhauswahl bei der BERGISCHEN

Grundsätzlich müssen gesetzliche Krankenkassen nur die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus sicherstellen. Nicht so bei der BERGISCHEN! Bei uns hast du die freie Krankenhauswahl. Du entscheidest selbst, in welchem Krankenhaus du dich behandeln lassen willst. Natürlich muss die Klinik über die entsprechenden Kompetenzen oder Fachabteilung verfügen. Aber abgesehen davon steht dir jede zugelassene Klinik (also nicht: Privatklinik) im Bundesgebiet zur freien Auswahl.

Ambulant vor stationär

Ein stationärer Aufenthalt ist aufwändig für Patient und Angehörige. Manche empfinden die ungewohnte Umgebung als belastend und wünschen sich ihre Entlassung lieber heute als morgen. Im gewohnten Umfeld fühlen sie sich wohler und erholen sich vielleicht sogar schneller. Nicht jeder Krankenhausaufenthalt lässt sich aber vermeiden: Manchmal ist es notwendig, dass der Zustand des Patienten engmaschig überwacht wird, oder die Behandlung kann nur stationär erfolgen. Doch wann immer es möglich ist, geht bei uns ambulant vor: Wenn sich ein stationärer Aufenthalt vermeiden lässt, finden wir gern eine Lösung, den Eingriff ambulant durchzuführen. Dafür haben wir für dich ein exzellentes Partnernetzwerk aufgebaut.

Zu unseren Kooperationspartnern:


Krankenhaus – und jetzt?

Profitiere vom ausgezeichneten Beratungsservice der BERGISCHEN KRANKENKASSE. Simone Haferkorn, zuständig für Entlassmanagement und den Sozialen Dienst der BERGISCHEN, hilft dir gern weiter.

Zum Kontakt

Rooming-In Kostenübernahme bis zum 13. Lebensjahr

Der Ernstfall tritt ein und dein Kind muss ins Krankenhaus. Wenn dein Kind noch nie zuvor von dir getrennt war, können eine fremde Umgebung und die Behandlung Stress auslösen. Da ist es selbstverständlich, dass du rund um die Uhr bei deinem Kind sein willst. Ärzte empfehlen hier das sogenannte Rooming-In. Diese Maßnahme bedeutet, dass ein Elternteil zusammen mit dem Kind in einem Zimmer oder in Zimmernähe übernachten darf. Während des Krankenhaus-Aufenthalts erhält die Begleitperson Unterstützung von ausgebildetem Fachpersonal und darf darüber hinaus, wenn gewünscht, selbst einige Pflegeaufgaben ausführen. 

Die BERGISCHE ist der Überzeugung, dass auch ältere Kinder sich über die Unterstützung ihrer Eltern freuen. Deshalb übernehmen wir die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres. Das gilt auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen, eine Begleitperson aber trotzdem gewünscht wird und und der familiäre Zuspruch einfach guttut.

Du hast Fragen? Unser Krankenhaus-Team hilft dir gerne weiter.

Krankenhausbehandlung

Telefon 0212 2262-310
Fax  0212 2262-403
E-Mail leistungen@bergische-krankenkasse.de

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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