Kostenübernahme bis zum 13. Lebensjahr für Rooming-In

Der Ernstfall tritt ein und dein Kind muss ins Krankenhaus. Eine Stresssituation, in der es nur zu verständlich ist, dass du für dein Kind da sein und am liebsten rund um die Uhr bei ihm sein willst. Auch Ärzte empfehlen das sogenannte Rooming-In.

Das bedeutet, dass ein Elternteil zusammen mit dem Kind in einem Zimmer oder in Zimmernähe übernachten darf. Während des Krankenhaus-Aufenthalts erhält die Begleitperson Unterstützung von ausgebildetem Fachpersonal und darf darüber hinaus, wenn gewünscht, selbst einige Pflegeaufgaben ausführen. 

Die BERGISCHE KRANKENKASSE ist der Überzeugung, dass auch älteren Kinder die Unterstützung der Eltern hilft. Deshalb übernehmen wir, im Gegensatz zu anderen gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres. Das gilt auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen, in denen eine Begleitperson aber trotzdem gewünscht wird und der familiäre Zuspruch einfach guttut.

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Krankenhausbehandlung

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Mit dieser Leistungserweiterung übertreffen wir die übliche Handhabung und Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD). Wird ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel bis zum sechsten Lebensjahr die Kosten für die Mitaufnahme der Eltern. Manche Krankenkassen folgen den Empfehlungen der GKinD und übernehmen die Kosten der Begleitperson bis zum neunten Lebensjahr. Die BERGISCHE geht nun noch einen Schritt weiter und unterstützt auch ältere Kinder. Uns liegen Familien und ihr Wohlergehen am Herzen. Deshalb legen wir großen Wert auf familienfreundliche Ausrichtungen unserer Leistungen.

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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