In guten Händen,

bis es wieder anders geht.

Die OP ist gut verlaufen, die Genesung verläuft vielversprechend – aber jetzt nach Hause, ganz ohne Hilfe? Pflegebedarf entsteht manchmal ganz plötzlich, und nicht immer ist es möglich, die Versorgung rechtzeitig sicherzustellen. Auch später passiert es dann schon mal, dass derjenige, der sich sonst kümmert, für eine oder mehrere Wochen ausfällt. Zum Beispiel wegen einer Dienstreise, eigener Krankheit oder einem anderen zwingenden Grund. Oder wegen Urlaub! Denn ein Familienmitglied zu pflegen, zehrt ganz schön an den Kräften. Da ist es wichtig, auch für sich selbst gut zu sorgen und sich rechtzeitig eine Auszeit zu nehmen.

Solche Engpässe in der Pflege können durch eine stationäre Kurzzeitpflege aufgefangen werden.

Kurzzeitpflege kann pro Jahr bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2–5
  • Alternativ: kurzzeitige Pflegebedürftigkeit durch Krankheit oder Unfall
  • Erhöhter Pflegebedarf bei jemandem, der sonst zu Hause gepflegt wird, z.B. nach einer OP
  • Plötzliche Pflegebedürftigkeit oder Bedarf nach umfangreicherer Pflege, die nicht rechtzeitig sichergestellt werden kann
  • Ausfall der pflegenden Angehörigen – wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung
  • Die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist notwendig, es steht aber noch kein Platz zur Verfügung

Unter Umständen kann die Kurzzeitpflege auch genutzt werden, um eine Pflegeeinrichtung mal richtig kennenzulernen: Fühlen Sie sich hier wohl? Können Sie sich vorstellen, aus Ihrer Wohnung hierhin umzuziehen? Lassen Sie sich beraten!