Bonusprogramme von gesetzlichen Krankenkassen

Gesundheitsvorsorge wird belohnt

"Kennst du schon unser Bonusprogramm?" – nicht selten wird man mit dieser Frage konfrontiert, wenn man auf der Suche nach einer neuen gesetzlichen Krankenkasse ist. Für Krankenkassen sind Bonusprogramme eine der effizientesten Möglichkeiten, um neue Versicherte von sich und den eigenen Leistungen zu überzeugen. Sie unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander und bieten unterschiedliche Maßnahmen und Prämien.

Doch was genau ist ein Bonus- bzw. Vorteilsprogramm? Wer kann daran teilnehmen und unter welchen Voraussetzungen davon profitieren? Wir klären auf!

Was ist ein Bonusprogramm?

Seiner Gesundheit etwas Gutes tun und dafür belohnt werden – das ist das Prinzip von Bonusprogrammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielsweise um Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder zertifizierte Präventionskurse handelt. Ziel ist es, Versicherte zu motivieren, ihre eigene Gesundheit in den Vordergrund zu stellen und sie dafür mit einer Prämie zu belohnen. Die Prämien können Geldprämien, Sachleistungen oder individuelle Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen sein. Während Versicherte vitaler und fitter werden, profitiert das Gesundheitssystem - und letztlich der Versicherte - von einer finanziellen Entlastung.

Welche Gesundheitsleistungen werden mit Prämienguthaben belohnt?

In der Regel werden diese Gesundheitsleistungen belohnt:

  • Gesundheits-Checks

  • Hautkrebsscreening

  • Schutzimpfungen

  • Zahnarzt-Kontrolluntersuchungen

  • Teilnahme an Kursen zu Bewegung, Stressmanagement, Suchtmittelprävention, gesunder Ernährung und Gewichtsreduktion

  • Teilnahme an Fitnesskursen

  • Sportabzeichen

Darüber hinaus können Bonusprogramme, die auf Familien oder Kinder- und Jugendliche zugeschnitten sind, auch Vorsorgeuntersuchungen für Kinder oder Eltern-Baby-Kurse umfassen.

Wie wird Prämienguthaben erfasst?

Versicherte können die Bonusleistungen und Prämienguthaben entweder klassisch mit Stempel und Unterschrift im Bonusheft oder mobil in der jeweiligen Krankenkassen App erfassen.

Deine Rechte beim Bonusprogramm

  • Krankenkassen sind nach § 65a SGB V verpflichtet ihren Versicherten ein Bonusprogramm anzubieten.

  • Krankenkassen müssen gegenüber ihrer jeweiligen Aufsichtsbehörde nachweisen, dass ihr Bonusprogramm wirtschaftlich ist.

  • Die Teilnahme am Bonusprogramm ist für alle Versicherten freiwillig und unabhängig von Alter, sozialem Status und Gesundheitszustand.

  • Mitversicherte Familienmitglieder können ebenfalls Punkte sammeln oder diese für den Hauptversicherten mitsammeln.

  • Die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen können unabhängig vom Bonusprogramm genutzt werden.

  • Umfang des Bonusprogramms und Art und Höhe der Prämie sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Bonusprogramm

  • Du bist gesetzlich krankenversichert.
  • Die Abrechnung bzw. Prämienausgabe kann nur von deiner eigenen Krankenkasse erfolgen.

So funktioniert der Ablauf eines Bonusprogramms

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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