Bonusprogramme von gesetzlichen Krankenkassen

Gesundheitsvorsorge wird belohnt

"Kennst du schon unser Bonusprogramm?" - nicht selten wird man mit dieser Frage konfrontiert, wenn man auf der Suche nach einer neuen gesetzlichen Krankenkasse ist. Für Krankenkassen sind Bonusprogramme eine der effizientesten Möglichkeiten, um neue Versicherte von sich und den eigenen Leistungen zu überzeugen. Sie unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander und bieten unterschiedliche Maßnahmen und Prämien.

Doch was genau ist ein Bonus- bzw. Vorteilsprogramm? Wer kann daran teilnehmen und unter welchen Voraussetzungen davon profitieren? Wir klären auf!

Was ist ein Bonusprogramm?

Seiner Gesundheit etwas Gutes tun und dafür eine Belohnung erhalten, ist das Prinzip von Bonusprogrammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielsweise um eine Vorsorgeuntersuchung, Schutzimpfung oder um zertifizierte Präventionskurse handelt. Ziel ist es, Versicherte dazu zu bewegen ihre eigene Gesundheit in den Vordergrund zu stellen und dafür mit einer Prämie zu belohnen. Als Prämie winken Geldprämien, Sachleistungen oder individuelle Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen. Während Versicherte vitaler und fitter werden, profitiert das Gesundheitssystem - und letztendlich der Versicherte - von einer finanziellen Entlastung.

Welche Gesundheitsleistungen werden mit Prämienguthaben belohnt?

In der Regel werden diese Gesundheitsleistungen belohnt:

  • Gesundheits-Checks

  • Hautkrebsscreening

  • Schutzimpfungen

  • Zahnarzt-Kontrolluntersuchungen

  • Teilnahme an Kursen zu Bewegung, Stressmanagement, Suchtmittelprävention, gesunder Ernährung und Gewichtsreduktion

  • Teilnahme an Fitnesskursen

  • Sportabzeichen

Darüber hinaus können Bonusprogramme, die auf Familien oder Kinder- und Jugendliche zugeschnitten sind, auch Vorsorgeuntersuchungen für Kinder oder Eltern-Baby-Kurse umfassen.

Wie wird Prämienguthaben erfasst?

Versicherte können die Bonusleistungen und Prämienguthaben entweder klassisch mit Stempel und Unterschrift im Bonusheft oder mobil in der jeweiligen Krankenkassen App erfassen.

Deine Rechte beim Bonusprogramm

  • Krankenkassen sind nach § 65a SGB V verpflichtet ihren Versicherten ein Bonusprogramm anzubieten.

  • Die Krankenkassen müssen gegenüber deiner jeweiligen Aufsichtsbehörde nachweisen, dass ihr Bonusprogramm wirtschaftlich ist.

  • Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig und unabhängig von Alter, sozialem Status und Gesundheitszustand.

  • Mitversicherte Familienmitglieder können ebenfalls Punkte sammeln oder diese für den Hauptversicherten mitsammeln.

  • Die gesetzlichen Leistungen können unabhängig vom Bonusprogramm genutzt werden.

  • Umfang des Bonusprogramms und Art und Höhe der Prämie sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Du bist gesetzlich krankenversichert.
  • Die Abrechnung bzw. Prämienausgabe kann nur von deiner eigenen Krankenkasse erfolgen.

So funktioniert der Ablauf eines Bonusprogramms

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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