Krankheitserreger durch Zecken ernst nehmen

Der Frühling lässt die Temperaturen steigen und die Aktivitäten verstärkt nach draußen verlagern. Besonders Kinder tollen auf den Wiesen und im dichten Gras. Dort lauert jedoch ein tückischer, achtbeiniger Parasit, der Gemeine Holzbock, oder auch umgangssprachlich: die Zecke.

Zecken ernähren sich vom Blut anderer Säuge- und Wirbeltiere, indem sie sich in die Haut festbeißen und das Blut des Wirtes saugen bis sie sich vollgefressen wieder fallen lassen. Leider gibt es viele Zecken, die mit Krankheitserregern infiziert sind und dem Menschen gefährlich werden können. Die "Frühsommer-Meningoenzephalitis" (FSME) zählt zu den häufigsten Erkrankungen. Hierbei handelt es sich um eine Gehirn-, Hirnhaut- oder Rückenmarkentzündung. Lähmungen oder ein verändertes Bewusstsein bis hin zum Koma können ebenfalls auftreten und dauerhaft bleiben. Aus diesem Grund gilt die Impfung gegen FSME als eine Schutzimpfung, die freiwillig von gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden kann.

Doch wie läuft eine FSME-Impfung ab und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Impfung von meiner Krankenkasse erstattet? Wir klären auf!

Wie wird die FSME-Impfung durchgeführt?

  • Die FSME-Impfung wird von deinem Hausarzt durchgeführt, ist ein Totimpfstoff und wird dir in den Oberarmmuskel verabreicht.
  • Mögliche Nebenwirkungen: Schmerzen, Rötung, Schwellung an der Einstichstelle, Fieber, allgemeines Unwohlsein.
  • Für eine Grundimmunisierung sind drei FSME-Impfungen erforderlich.
  • Ein bis drei Monate nach der ersten Impfung erfolgt die zweite, nach weiteren fünf bis 12 Monaten die dritte Impfdosis.
  • Eine erste Auffrischungsimpfung wird nach drei Jahren empfohlen. Weitere Auffrischungen sind daraufhin alle fünf Jahre erforderlich.

Krankenkassen zahlen Schutzimpfungen gemäß der STIKO Richtlinien

  • Die FSME-Imfpung zählt zu den Schutzimpfungen.
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Schutzimpfungen, wenn sie der Schutzimpfungs-Richtlinie der Ständigen Impfkommission (STIKO) entsprechen.
  • Die Schutzimpfung steht für jeden gesetzlich Versicherten zur Verfügung und bedarf keiner vorherigen Impfungen.
  • Darüber hinaus bieten Krankenkassen Zusatzleistungen, wie kostenlose Reiseschutzimpfungen, an. Ein Vergleich lohnt sich.

Voraussetzungen

So nimmst du die FSME-Impfung wahr

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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