Hautscreening zur Hautkrebs-Früherkennung

Hautkrebs frühzeitig erkennen

Die Haut ist das größte Organ des Menschen und täglich Schmutz-, Bakterien- und vor allem Sonneneinflüssen ausgesetzt. Zu viel Sonne begünstigt die Entstehung von weißem und schwarzen Hautkrebs. Hautkrebs ist eine bösartige Wucherung und Mutation der Hautzellen. Als Hauptursache für die Erkrankung gilt das UV-Licht der Sonne, das die DNS beschädigt und die Zellen entarten lässt. In Deutschland zählt Hautkrebs zu den häufigsten Tumorarten. Jährlich erkranken ca. 200.000 Menschen an hellem und ca. 21.000 an schwarzem Hautkrebs. Um Hautkrebs frühzeitig zu entdecken und zu behandeln, gibt es das sogenannte "Hautscreening", bei dem die Haut auf Mutationen und Veränderungen untersucht wird.

Doch was genau wird beim Hautscreening gemacht und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Untersuchung von meiner Krankenkasse erstattet? Wir klären auf!

Was wird beim Hautscreening gemacht?

Der Hausarzt oder Dermatologe erkundigt sich zunächst nach Vorerkrankungen und möglichen Risikofaktoren in der Familie. Dann folgt eine auführliche Untersuchung der gesamten Haut. Der Patient muss hierfür die komplette Kleidung ablegen, da neben den gut sichtbaren Stellen an Kopf, Armen, Körper und Beinen auch versteckte Hautbereiche wie die Kopfhaut, Ohren, Mundschleimhäute, äußere Genitalbereiche und Zehenzwischenräume untersucht werden.

Für die Untersuchung verwendet der Arzt eine helle Lampe. Eine Gewebeprobe kann entnommen werden, wenn auffällige Hautveränderungen gefunden werden. Darüber hinaus erhalten Sie vom Arzt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit der Sonne.

Krankenkassen zahlen das Hautscreening alle zwei Jahre

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten des Hautscreenings alle zwei Jahre (ab 35 Jahren).
  • Das Hautscreening steht für jeden gesetzlich Versicherten zur Verfügung und bedarf keiner vorherigen Untersuchungen.
  • Darüber hinaus bieten Krankenkassen Zusatzleistungen wie den Online Hautcheck an. Mit diesem erhält man online innerhalb von 48 Stunden eine fachliche Ersteinschätzung und Handlungsempfehlung.

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Die Abrechnung kann nur mit Ihrer eigenen Krankenkasse erfolgen.

So läuft das Hautscreening ab

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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