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Schöne, gerade Zähne gehören zu einem anziehenden Lächeln dazu wie für viele Teenager die Zahnspange zur Pubertät. Der Grund für das Tragen einer Zahspange liegt in einer Zahn- oder Kieferfehlstellung, die von einem Kieferorthopäden erkannt und behandelt wird.
Doch was genau macht ein Kieferorthpäde und unter welchen Voraussetzungen bezahlen gesetzliche Krankenkassen kieferorthopädische Behandlungen? Die BERGISCHE KRANKENKASSE klärt Sie auf.
Schöne, gerade Zähne gehören zu einem guten Aussehen wie für viele Teenager die Zahnspange zur Pubertät. Der Grund für das Tragen einer Zahnspange liegt in einer Zahn- oder Kieferfehlstellung, die von einem Kieferorthopäden erkannt und behandelt wird. Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin und beschäftigt sich mit Zahnstellungen, Kieferzusammenbiss und der Kiefergelenkfunktion.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen unter bestimmten Umständen die kieferorthpädische Behandlung. Die BERGISCHE klärt Sie auf.
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin und beschäftigt sich mit Zahnstellungen, Kieferzusammenbiss und der Kiefergelenkfunktion. Je nach Befund werden feste oder herausnehmbare Zahnspangen verwendet, um die Zähne zu richten. Nach eingehender Diagnostik entscheidet der Kieferorthopäde welche Therapie im jeweiligen Fall in Betracht gezogen wird. Dazu werden Röntgenbilder und Modelle des Kiefers erstellt, die anschließend ausgemessen werden. Im Anschluss erfolgt die Erstellung des kieferorthopädischen Behandlungsplans.
Zahnspangen werden im Schnitt zwischen wenigen Monaten bis zu drei bis vier Jahren getragen.
Wenn der Kieferorthopäde eine gravierende Fehlstellung feststellt (ab Indikationsgruppe 3), ist Handeln angesagt. Den Großteil der kieferorthopädischen Behandlung rechnet der Kieferorthopäde direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab: 80 Prozent beim ersten, 90 Prozent ab dem zweiten Kind. Für den Rest stellt der Kieferorthopäde jedes Quartal eine Rechnung über den Eigenanteil.
Die Behandlung dauert meist etwa vier Jahre, unter Umständen rät der Behandler zu einer Verlängerung. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, stellt der Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung aus. Reichen Sie diese Bescheinigung zusammen mit den Rechnungen ein, erstatten wir auch den Eigenanteil noch.
Der Kieferorthopäde stellt eine Fehlstellung fest und ordnet diese in eine von fünf Indikationsgruppen ein:
Ohne Zuschuss:
Mit Kassenzuschuss (bei Antragstellung bis zum 18. Geburtstag):
Bei schweren Kieferanomalien kommt manchmal eine Ausnahme von der Altersregelung infrage. Unser Fachteam berät Sie gerne.
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