Rooming-In Kostenübernahme bis zum 14. Lebensjahr

Kinder brauchen ihre Eltern – ganz besonders, wenn es hart auf hart kommt. Sollte euer Kind eines Tages ins Krankenhaus müssen, ist es nur natürlich, dass ihr rund um die Uhr bei ihm sein wollt.

Mit dem sogenannten Rooming-In darf ein Elternteil zusammen mit dem Kind im Krankenzimmer oder in Zimmernähe übernachten. Die gesetzlich vorgegebene Leistung sieht das bis zum 9. Geburtstag mit ärztlicher Bescheinigung vor. Die BERGISCHE geht darüber hinaus und übernimmt die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Über Die BERGISCHE

Hier erfährst du mehr über die BERGISCHE KRANKENKASSE, unsere Geschichte und das, was uns im Bergischen Land seit über 150 Jahren bewegt. Lerne, wofür wir stehen und wer hinter der BERGISCHEN steckt.

Die Pressestelle der BERGISCHEN

Hier findest du alles Wichtige für redaktionelle Beiträge zur BERGISCHEN. Das Presseteam unterstützt dich mit Informationen, Zitaten und direktem Ansprechpartner.

Du hast Fragen?

Das Fachteam hilft dir gerne weiter und berät dich:

Telefon 0212 2262-350
Fax  0212 2262-411
E-Mail leistungen@bergische-krankenkasse.de

Du hast Fragen?

Wir sind gerne persönlich für dich da!

Du hast Fragen?

Wir sind gerne persönlich für dich da!

Telefon: 0212 2262-220

E-Mail: beratung@bergische-krankenkasse.de

Kundenzentrum Wuppertal
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal

Du hast Fragen?

Wir sind gerne persönlich für dich da!

Telefon: 0212 2262-220

Kundenzentrum Solingen
Heresbachstraße 29
42719 Solingen