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Kinder brauchen ihre Eltern – ganz besonders, wenn es hart auf hart kommt. Sollte euer Kind eines Tages ins Krankenhaus müssen, ist es nur natürlich, dass ihr rund um die Uhr bei ihm sein wollt.
Mit dem sogenannten Rooming-In darf ein Elternteil zusammen mit dem Kind im Krankenzimmer oder in Zimmernähe übernachten. Die gesetzlich vorgegebene Leistung sieht das bis zum 9. Geburtstag mit ärztlicher Bescheinigung vor. Die BERGISCHE geht darüber hinaus und übernimmt die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Hier erfährst du mehr über die BERGISCHE KRANKENKASSE, unsere Geschichte und das, was uns im Bergischen Land seit über 150 Jahren bewegt. Lerne, wofür wir stehen und wer hinter der BERGISCHEN steckt.
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