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* Der Zeitpunkt entspricht der Anmeldung des geworbenen Mitglieds bei der BERGISCHEN durch eine meldende Stelle (beispielsweise durch den Arbeitgeber). Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zu berücksichtigen. Beispiel: Kündigt der Interessent im Januar bei seiner bisherigen Kasse, beginnt die Mitgliedschaft bei der BERGISCHEN am 1. April.