Der Bedarf nach freiwilligen Organspendern ist in Deutschland nach wie vor sehr hoch. Lange Wartelisten für ein neues Organ sind für Betroffene ein Wettlauf gegen die Zeit. Als Krankenkasse sieht sich die BERGISCHE in der Pflicht, auf dieses sensible, aber notwendige Thema aufmerksam zu machen.

Was ist eine Organspende?

Eine Organspende ist die Transplantation eines menschlichen Organs, welches vom Organspender zur Verfügung gestellt wird. Man unterscheidet hierbei zwischen Lebendspenden und Spenden nach dem Tod (post mortem). Zu den Lebendspenden zählen Nieren und Leberlappen. Lebensnotwendige Organen wie Lunge, Herz, oder die Bauchspeicheldrüse werden nur nach dem Tod vorgenommen. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit Gewebe bei passender Eignung zu spenden. Typische Gewebespenden sind u. a. Hornhaut, Blutspenden oder Knochenmarkspenden.

Du möchtest Organspender werden?

Dann lade dir doch hier direkt den Organspendeausweis herunter und fülle ihn aus. Auf dem Ausweis hast du die Möglichkeit, Organe aufzuschreiben, die nicht entnommen werden sollen. Mit einem ausgefüllten Organspendeausweis verschaffst du dir selbst und allen Beteiligten Klarheit, dass du nach deinem Tod als Organspender zur Verfügung stehst.

Häufig gestellte Fragen zum Organspendeausweis

Du kannst den den Organspendeausweis entweder kostenfrei auf unserer Seite oder aber auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.organspende-info.de herunterladen oder unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 - 9040400 bestellen. Zusätzlich ist er auch in vielen Apotheken und Arztpraxen erhältlich.

Freiwilliger Organspender wirst nur du, wenn du den Ausweis vollständig ausgefüllt hast. Mit diesem Vorgang schaffst du die rechtliche Grundlage für eine Organentnahme. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Das Tragen eines nicht ausgefüllten Organspendeausweises macht dich demnach noch nicht zum Organspender. Solltest du deinen Ausweis ausgefüllt haben, aber nachträglich Angaben ändern wollen, so fülle bitte wieder einen neuen Ausweis mit den akualisierten Daten aus.

Dein ausgefüllte Organspendeausweis ist auch im Ausland gültig, unabhängig von den dortigen Regelungen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt mitzuführen.

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Beiblätter zum Organspendeausweis in 25 Sprachen, unter anderem in Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Bulgarisch und Ungarisch, heruntergeladen werden.

Ja, auch Minderjährige können laut Transplantationsgesetz die Bereitschaft zur Gewebe- und Organspende ab dem 16. Lebensjahr und Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Dies bedarf keiner Einwilligung der Eltern.

Ja, mittlerweile gibt es kostenlose Apps für Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte. Diese Organspendeausweise sind identisch mit dem Ausweis auf Papier. Die persönlichen Daten können ebenso eingetragen werden wie die Entscheidung darüber, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Die Erlaubnis kann auch auf für einzelne oder bestimmte Organe beschränkt werden. Darüber hinaus ist es möglich, die Entscheidung über eine Spende einer bestimmten Person zu übertragen.

Nein, eine Voruntersuchung ist weder sinnvoll noch notwendig, da sich der Gesundheitszustand eines Menschen immer verändern kann. Erst wenn es zu einer Organspende kommt, findet eine medizinische Prüfung statt, ob das jeweilige Organ für eine Transplantation geeignet ist.

In der Regel ist das eine sinnvolle Empfehlung. Am besten mit dem Personalausweis zusammen. Wer das allerdings nicht will, sollte eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und dieser mitteilen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.

Ja, denn im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz soll zukünftig auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Speicherung der Organspendebereitschaft genutzt werden. Für alle Versicherten sind die Angaben der Speicherung freiwillig.

Weitere Informationen zur Organspende

  • Der Tag der Organspende jährt sich jedes Jahr am ersten Samstag im Juni. Er dient dazu aufklären und für die Bereitschaft, Organe u. o. Gewebe zu spenden, zu sensiblisieren und den Spendewilligen zu danken.
  • Knapp 11.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Wer sich bereit erklärt, nach seinem Tod Organe zu spenden, kann das Leben von bis zu sieben Menschen retten.
  • Die Niere ist das am häufigsten transplantierte Organ in Deutschland. Alleine im Jahr 2020 wurden in Deutschland 3.581 Organe transplantiert. 14,3 Prozent aller übertragenen Organe wurden nach einer Lebendorganspende transplantiert. (Quelle: organspende-info.de)

  •  Weiterführende Links zur Organspende:

  • www.organspende-info.de
  • www.tagderorganspende.de
  • www.dso.de/Region/Nordrhein-Westfalen 

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