Gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung

Wir helfen dir dabei!

Die Diagnose steht und für die weitere Behandlung musst du nur noch „ja“ sagen. Doch dir kommen Zweifel an der gestellten Diagnose oder oder ob du die geplante Behandlung so wirklich durchführen willst: Ist eine OP vielleicht zu umgehen? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Nutz deinen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die zweite Arztmeinung steht allen Versicherten für bestimmte planbare Operationen zu (Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).

Unsere Expertinnen und Experten aus dem Fachbereich helfen dir gerne weiter, damit deine Sorgen gehört und für dich die bestmögliche Behandlung gefunden wird. Denn es ist dein Körper und deine Entscheidung!

Kontakt

BERGISCHE KRANKENKASSE – Team Ärztliche Behandlung

Telefon: 0212 2262-350
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BERGISCHE zahlt besonderes Zweitmeinungsverfahren

Über den gesetzlichen Anspruch hinaus profitieren Versicherte der BERGISCHEN Krankenkasse von der Kooperation mit der Medexo GmbH. Sie bietet eine kostenfreie ärztliche Zweitmeinung auch für die Fachgebiete

  • Orthopädie (Wirbelsäule, Hüfte, Hand, Fuß, Knie ohne Endoprothetik) und
  • Herz-Kreislauf-System (Kardiologie, Kardiochirurgie, Gefäßchirurgie) an.

Mehr Informationen

2te Zahnarzt-Meinung

Beim Zahnersatz haben Zahnärzte und Dentallabore einen erheblichen Spielraum für die Preisgestaltung der Privatleistungen. Damit geht logischerweise einher, dass einige Anbieter deine gewünschten Leistungen günstiger anbieten als andere. Mit unserem Partner 2te-ZahnarztMeinung kannst du im Schnitt bis zu 56% bei deiner Zahnarztbehandlung sparen.

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Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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