Wir unterstützen Sie mit transparenten Prozessen, persönlicher Betreuung und starken Argumenten für Ihre Beratung.

Vorteile unserer Partnerschaft

Partnerschaft auf Augenhöhe

Wir sehen Vertriebspartner nicht als Kanal, sondern als festen Bestandteil unseres Erfolgs.

Persönliche Ansprechpartner

Direkter Kontakt statt anonymer Hotlines – erreichbar, verbindlich, kompetent.

Transparente Vergütung

​​​​​​​Klare Regelungen, nachvollziehbare Abrechnung, faire Zusammenarbeit.

Starke Argumente für Ihre Beratung

Hochwertige Leistungen, attraktive Bonusprogramme, klare Mehrwerte.

Effiziente digitale Prozesse

Weniger Verwaltung, mehr Zeit für Ihre Kunden.

Jetzt als Vertriebspartner der BERGISCHEN durchstarten.

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Häufige Fragen und Antworten

Wer übernimmt die Beratung meiner Interessenten?

Mit Ihrer Erfahrung als Vermittler haben wir vollstes Vertrauen, dass Sie wechselwillige Mitglieder kompetent beraten. Das honorieren wir mit einer Aufwandsentschädigung. Bei Detailfragen unterstützen wir Sie natürlich gern in der Beratung.

Kümmern Sie sich um sämtliche Anliegen meiner geworbenen Kunden?

Ja, wir kümmern uns um alle Versicherten - einschliesslich der von Ihnen gewonnenen Mitglieder.

Beantworten Sie Krankenkassen-Fragen für und über meine geworbenen Kunden?

Allgemeine Fragen klären wir gerne für Sie. Bei personenbezogenen Daten und Fragen sind wir an die Regelungen des Datenschutzes gebunden.

Veranstalten Sie Beratertage?

Eigene Beratertage veranstalten wir nicht. Wenn Sie einen Beratertag planen, unterstützen wir Sie darin gern.

Finanzieren oder teilen Sie sich mit mir einen Beraterstand bei einer externen Aktion?

Nach Rücksprache prüfen wir die Aktion gerne für Sie. Geeignetenfalls kann dann eine Beteiligung vereinbart werden.

Wann bekomme ich meine Aufwandsentschädigung für vermittelte Mitglieder?

Wir zahlen nach der Meldung der Vorkasse aus. Das ist in der Regel nach 6 Wochen.

Wann bekomme ich meine Abrechnung?

Wir rechnen monatlich alle Mitgliedschaften ab, bei denen die Mitgliedschaft vollzogen ist.

Gibt es eine Storno-Haftung?

Nein, jede durch die BERGISCHE gezahlte Aufwandsentschädigung ist stornofrei.

Welche Personengruppen kann ich bei der BERGISCHEN anmelden?

Es können grundsätzlich alle Personengruppen zur BERGISCHEN angemeldet werden. Dies sind unter anderem Beschäftigte, Auszubildende, Selbstständige, Studierende aber auch Arbeitslose und Rentner.

Für welche Personengruppen erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?

Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für jedes neue Mitglied mit Wahlrecht zur BERGISCHEN.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

In einem laufenden Versicherungsverhältnis endet die Kündigungsfrist immer zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Bei einem Status- oder Arbeitgeberwechsel ist ein Kassenwechsel zum Stichtag möglich.

Wie ist das Geschäftsgebiet der BERGISCHEN?

Die BERGISCHE kann von Personen gewählt werden, die in Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Hessen gemeldet sind, deren Beschäftigungsort in diesen Bundesländern liegt oder deren Ehe- oder Lebenspartner bereits Mitglied der BERGISCHEN ist.