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Wir sehen Vertriebspartner nicht als Kanal, sondern als festen Bestandteil unseres Erfolgs.
Direkter Kontakt statt anonymer Hotlines – erreichbar, verbindlich, kompetent.
Klare Regelungen, nachvollziehbare Abrechnung, faire Zusammenarbeit.
Hochwertige Leistungen, attraktive Bonusprogramme, klare Mehrwerte.
Weniger Verwaltung, mehr Zeit für Ihre Kunden.
Nein, jede durch die BERGISCHE gezahlte Aufwandsentschädigung ist stornofrei.
Es können grundsätzlich alle Personengruppen zur BERGISCHEN angemeldet werden. Dies sind unter anderem Beschäftigte, Auszubildende, Selbstständige, Studierende aber auch Arbeitslose und Rentner.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für jedes neue Mitglied mit Wahlrecht zur BERGISCHEN.
In einem laufenden Versicherungsverhältnis endet die Kündigungsfrist immer zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Bei einem Status- oder Arbeitgeberwechsel ist ein Kassenwechsel zum Stichtag möglich.
Die BERGISCHE kann von Personen gewählt werden, die in Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Hessen gemeldet sind, deren Beschäftigungsort in diesen Bundesländern liegt oder deren Ehe- oder Lebenspartner bereits Mitglied der BERGISCHEN ist.