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Ab Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten nach § 341 SGB V die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung digital zu vernetzen. Ziel ist, kostenintensive Doppeluntersuchungen zu vermeiden, die Patientenverwaltung zu vereinfachen, den Informationsaustausch zu erleichtern und die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern.
Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:
Hier findest du Informationen zu den häufigsten Fragen. Du möchtest mehr wissen? Rufe einfach an: 0212 2262-400 oder schicke uns uns eine Nachricht über die BERGISCHE App oder per E-Mail an info@bergische-krankenkasse.de.
Ab dem 1. Januar 2021 steht sie allen Versicherten zur Verfügung.
Die Nutzung ist kostenfrei.
Als Kunde der BERGISCHEN hast du Anspruch auf die ePA. Unabhängig vom Status des Versicherungsverhältnisses. Also egal ob als freiwillig Versicherte, Selbstversicherte oder Familienversicherte.
Beispielsweise Berechtigungen für Leistungserbringer vergeben, Dokumente einstellen / ansehen / löschen, Benachrichtungen aktivieren, Geräte hinzufügen, Benachrichtungsadresse ändern und Protokolle einsehen.
Beispielsweise Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, abfotografierte Röntgenbilder, Laborwerte, Impfausweis und Mutterschaftspass.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nur auf deinen Wunsch hin möglich. Wenn du sie nicht nutzen möchten, brauchst du nichts zu tun.
Alle ePA basieren auf identischen Sicherheitsstandards und verfügen über identische Grundfunktionen. Jede Krankenkasse kann grundsätzlich für die ePA zusätzliche Funktionen entwickeln.
Es besteht die Möglichkeit, eine ePA für das Kind anzulegen und mehrere Geräte hinzuzufügen. Somit können beide Eltern jeweils über Ihr Smartphone auf die ePA ihres Kindes zugreifen.
Eine bestellte betreuende Person oder vertraute Person (Privatsache).
Ja, das ist möglich. Um auf die gespeicherten Daten zuzugreifen, musst du dich lediglich mit den jeweiligen Zugangsdaten einloggen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Telematikinfrastruktur (TI) prüft, ob bereits eine ePA existiert.
Ja, über diesen Link: https://iam-bms.de/auth/realms/104926702/account
Dein Smartphone benötigt genügend Speicherplatz. Außerdem muss das Betriebssystem deines Smartphones kompatibel sein. Informationen hierzu findest du in der Beschreibung der App in den Stores von Apple und Google.
Um die ePA nutzen zu können, benötigst du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK), ein Android-Smartphone (mindestens Android 9) oder iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13).
Nachdem du dich in der ePA-App registriert und ein Benutzerkonto angelegt hast, wirst du aufgefordert einen App-Code festzulegen. Dieser App-Code wird für die sichere Anmeldung in der ePA-App benötigt und ist frei wählbar.
Bei der erstmaligen Einrichtung musst du deine Identität nachweisen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschieden. Bei uns hast du drei Möglichkeiten, deine Identität nachzuweisen:
Grundsätzlich ist die ePA für das Smartphone entwickelt. Du kannst die App aber auch parallel auf einem Tablet und am PC nutzen.
Der Schutz deiner persönlichen Gesundheitsdaten liegt uns sehr am Herzen und hat höchste Priorität. Daher sind die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz der ePA und deren Entwickler / Anbieter sehr hoch. Weitere Informatonen findest du hier.
Du entscheidest, wer auf deine Daten zugreifen darf. Leistungserbringern darfst du folgende Berechtigungen erteilen: Einstellen, Suchen, Anzeigen, Herunterladen bzw. Löschen von Dokumenten. Natürlich kannst du Berechtigungen jederzeit widerrufen. Wichtig: Berechtigungen kannst du nur Leistungserbringern erteilen, die einen Heilberufeausweis haben. Außerdem wird in der ePA protokolliert, wer wann auf welche Daten zugreift.
Du kannst sie direkt in der ePA App einsehen, herunterladen und akzeptieren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der BERGISCHEN findest du auf bergische-krankenkasse.de/datenschutz
Versichertenhelpdesk (VHD) / Ombudsstelle
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr
Telefon 0212 2262-400
E-Mail epa@bergische-krankenkasse.de
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