Hinweis für dich
Du verlässt jetzt die Webseite der BERGISCHEN Krankenkasse. Für die Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Abbrechen
Die Aufsichtsbehörde hat zugestimmt: Die BERGISCHE Krankenkasse senkt ab 1. Januar 2019 den kassenindividuellen Zusatzbeitrag spürbar von 1,39 Prozent auf 1,15 Prozent. Arbeitnehmer profitieren erheblich durch die Kombination aus unserer Beitragssenkung und der neuen Beitragsparität. Gleichzeitig bauen wir die Leistungen und unseren Service für unsere Kunden weiter aus. Sie profitieren somit dreifach: Leistung, Service, Beitrag.
Solingen. Wie angekündigt, hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW der Senkung zugestimmt. „Deshalb können wir heute unsere Kunden und alle Interessierten über die genaue Höhe informieren. Die BERGISCHE senkt ab 1. Januar 2019 den kassenindividuellen Zusatzbeitrag spürbar um 0,24 Prozent von 1,39 Prozent auf 1,15 Prozent“, freut sich Sabine Stamm, Vorstand der BERGISCHEN.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird ab 2019 wieder paritätisch finanziert. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu gleichen Teilen die Beiträge für die Krankenversicherung tragen. Ein Rechenbeispiel: Ausgehend von einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro pro Monat, sparen Kunden im kommenden Jahr, im Vergleich zum Jahr 2018, jährlich 295,20 Euro.
Im Jahr 2019 werden die Leistungen und Services erneut erweitert, zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung. Außerdem baut die BERGISCHE das Angebot im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements weiter aus. Zusätzlich werden neue digitale Services angeboten. Sie sollen die ausgezeichnete Beratung am Telefon und die persönliche Beratung in den Kundenzentren ergänzen.
Schon heute profitieren die Kunden von attraktiven Leistungen und Zusatzleistungen im Wert von bis zu 1.000 Euro pro Jahr, Eltern und Kinder zusätzlich von 300 Euro pro Jahr. Viele Highlights, mit denen sich die BERGISCHE als regionaler Anbieter deutlich vom Markt abhebt. Dazu zählen besonders Leistungen, die der Gesetzgeber nicht vorgibt. Zum Beispiel alle drei Jahre ein Zuschuss für Brillen von 100 Euro, volle Kostenübernahme für ärztliche Auslandsimpfungen, jährlich eine professionelle Zahnreinigung bis 70 Euro und regionale Kooperationen für eine bessere gesundheitliche Versorgung der Menschen in der Region.