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Ob Vorsorge, Diagnose oder Therapie – ärztliche Behandlungen gehören zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Mitglied der BERGISCHEN profitierst Du von einer umfassenden medizinischen Versorgung und verschiedenen Zusatzangeboten, die Dich auf Deinem Weg zu mehr Gesundheit unterstützen.
Vielleicht fragst Du Dich: Welche Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse? Wann musst Du etwas zuzahlen? Welche digitalen Angebote kannst Du nutzen? Und welche Leistungen gibt es über die Regelversorgung hinaus? Auf dieser Seite findest Du wichtige Informationen rund um ärztliche Behandlungen und weiterführende Angebote.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Dazu gehören unter anderem:
Untersuchungen zur Diagnose von Krankheiten
Behandlungen bei akuten und chronischen Erkrankungen
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
Verordnungen von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln
Fachärztliche Behandlungen bei medizinischer Notwendigkeit
Die Leistungen orientieren sich am gesetzlichen Leistungskatalog und werden regelmäßig weiterentwickelt.
Digitale Gesundheitsangebote können Dich im Alltag unterstützen und eine Behandlung sinnvoll ergänzen. Mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stehen Dir Apps und Online-Anwendungen zur Verfügung, die bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden helfen können. Viele dieser Anwendungen werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bieten Arztpraxen häufig sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Dabei handelt es sich um zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen, die Du in der Regel selbst bezahlen musst. Was hinter IGeL-Leistungen steckt und wie Du Nutzen und Kosten besser einschätzen kannst, erfährst Du hier:
Ein Lipödem kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Viele Betroffene haben Fragen zu Symptomen, Behandlungsmöglichkeiten und den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Auf unserer Informationsseite findest Du Antworten rund um das Thema Lipödem sowie Hinweise zu den verfügbaren Leistungen.
Für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen. Gleichzeitig gibt es Belastungsgrenzen und Möglichkeiten, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Hier erfährst Du, wann Kosten entstehen können und welche Voraussetzungen für eine Befreiung gelten.
Mit unserem Programm Hausarzt+ stärkst Du die Rolle Deiner Hausarztpraxis als zentrale Anlaufstelle für Deine Gesundheit. Deine Hausärztin oder Dein Hausarzt begleitet Dich durch das Gesundheitssystem, koordiniert notwendige Behandlungen und unterstützt Dich bei gesundheitlichen Fragen. Davon profitierst Du durch kurze Wege, eine bessere Abstimmung medizinischer Maßnahmen und eine persönliche Betreuung.
Nein. Medizinisch notwendige Behandlungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für bestimmte Leistungen können gesetzliche Zuzahlungen anfallen.
Ja. Anerkannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können unter bestimmten Voraussetzungen von Deiner Krankenkasse übernommen werden.
IGeL-Leistungen sind freiwillige Zusatzleistungen, die nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und deshalb meist privat bezahlt werden.
Ja. Wenn Deine persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung erhalten.
Hausarzt+ sorgt für eine koordinierte medizinische Betreuung durch Deine Hausarztpraxis. Das kann Untersuchungen, Behandlungen und Überweisungen besser aufeinander abstimmen und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.