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Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Dann wird die neue elektronische Patientenakte (ePA) Teil der Regelversorgung für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte. Die BERGISCHE stellt dir dann automatisch eine ePA zur Verfügung. Falls du dies nicht möchtest, kannst du jederzeit widersprechen.
Die ePA für alle ermöglicht den nächsten Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. In der ePA werden alle relevanten medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards gespeichert. Dies wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern erheblich verbessern und somit die Versorgung der Patientinnen und Patienten gezielt unterstützen.
In der kostenlosen und freiwilligen elektronischen Patientenakte kannst du alle deine Gesundheitsdokumente sicher an einem Ort speichern. Deine Ärztinnen und Ärzte können sich schnell einen umfassenden Überblick über deine Gesundheit verschaffen – allerdings nur, wenn du ihnen diesen Zugriff ermöglichst. Bei einem Umzug oder einem Arztwechsel bleiben deine Daten erhalten und Doppeluntersuchungen können vermieden werden.
Du kannst deine ePA auch jederzeit über die ePA-App selbst verwalten und nutzen.
Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:
Solltest du der ePA für alle widersprechen wollen, kannst du einfach das hier eingebundene Formular ausfüllen.
Hinweis: Impfungen, zahnärztliches Bonusheft, Mutterpass und weitere strukturierte Informationen können noch nicht durch Leistungserbringende eingestellt werden. Solche Informationen können derzeit nur auf Basis von Informationen bei den Krankenkassen (Abrechnungsdaten) oder Versicherteneintragungen bereitgestellt werden.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) als erstes strukturiertes Element der ePA wird frühestens Mitte 2025 in der ePA zu finden sein. Der eMP enthält einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente ein Versicherter aktuell einnimmt. Darüber hinaus enthält der eMP medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, bspw. zu Allergien.
Hier findest du Informationen zu den häufigsten Fragen. Du möchtest mehr wissen? Rufe einfach an: 0212 2262-400 oder schicke uns eine Nachricht über die BERGISCHE App oder per E-Mail an epa@bergische-krankenkasse.de
Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte: die ePA für alle. Die Anlage der Akten erfolgt schrittweise und kann bis zu 6 Wochen dauern. Dies geschieht automatisch – Du musst dafür nichts tun.
Um auf die Daten in deiner ePA zuzugreifen, musst du deine elektronische Gesundheitskarte beim Leistungserbringer verwenden und damit den Behandlungskontext starten. Ärztinnen und Ärzte können dann auf die Daten in deiner ePA zugreifen.
Alle Versicherten bei uns können die ePA nutzen, unabhängig von deinem Versicherungsstatus. Ob du freiwillig versichert, selbstversichert oder familienversichert bist – die ePA steht dir in jedem Fall zur Verfügung.
Die ePA wird für alle Versicherten automatisch mit Beginn des Versicherungsverhältnisses bei uns angelegt. Nach der Einrichtung ist die ePA direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass du oder das medizinische Personal aktiv werden müssen.
Die ePA wird den Versorgungsalltag für dich und deine behandelnden Ärztinnen und Ärzte vereinfachen und verbessern. Ein wesentlicher Vorteil der ePA sind die sogenannten Anwendungsfälle, die verpflichtend von den Ärztinnen und Ärzten befüllt werden und schrittweise eingeführt werden.
Der erste Anwendungsfall ist der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP). Mit dem dgMP erhältst du von Beginn an eine vollständige und weitestgehend automatisiert erstellte digitale Medikationsübersicht in deiner ePA. Deine Ärztinnen und Ärzte können so besser nachvollziehen, welche Medikamente du einnimmst, was die Patientensicherheit erhöht.
Zusätzlich sind die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen sowie Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe, die ihnen im Rahmen deiner aktuellen Behandlung vorliegen, in der ePA zu speichern. Dadurch wird gleich zu Beginn ein größtmöglicher Versorgungsnutzen erreicht.
Weitere Anwendungsfälle, wie beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte, werden in späteren Ausbaustufen der ePA eingeführt.
Die ePA läuft unbegrenzt und ist als lebenslange Akte ausgelegt, sofern sie nicht von Ihnen gekündigt wird.
Du kannst über die ePA-App auf deine ePA zugreifen und deine Daten verwalten. Zusätzlich kannst du einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter (z. B. einem nahen Angehörigen) den Zugriff auf deine ePA ermöglichen. Für Menschen ohne Smartphone gibt es außerdem die Möglichkeit, die ePA in ausgewählten Apotheken einzusehen.
Ja, du kannst deine ePA auch ohne die App nutzen. Im Falle einer Behandlung können Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken sowohl Daten in deine ePA einstellen als auch vorhandene Daten einsehen, auch wenn du die App nicht nutzt. Außerdem kannst du eine Vertreterin oder einen Vertreter, wie zum Beispiel ein Familienmitglied, autorisieren, deine ePA über die App einzusehen und zu verwalten. Die Nutzung der ePA ist auch über einen Desktop-PC möglich https://iam-bms.de/auth/realms/104926702/account. Zukünftig wird zudem die Einsichtnahme der ePA in ausgewählten Apotheken möglich sein.
Für dich als gesetzlich Versicherten gilt: Im Rahmen des Behandlungskontextes hat deine behandelnde Ärztin bzw. dein behandelnder Arzt Zugriff auf deine ePA. Dieser Behandlungskontext besteht beispielsweise, wenn du eine Arztpraxis aufsuchst und deine Gesundheitskarte vor Ort vorzeigst. Das reicht aus, um den Zugriff zu ermöglichen, und muss nicht bei jeder Behandlung neu erfolgen – einmal im Abrechnungsquartal ist ausreichend.
Ärztinnen, Ärzte und andere berechtigte Personen in medizinischen Einrichtungen können bei gesetzlich Versicherten nur im sogenannten Behandlungskontext auf deine ePA zugreifen. Das bedeutet, der Zugriff ist beispielsweise während eines Arztbesuchs oder bei medizinischen und therapeutischen Maßnahmen möglich. Als technischer Nachweis für den Zugriff dient das Einstecken deiner Gesundheitskarte. Du kannst diesen Zugriff jederzeit über die ePA-App einschränken oder beenden. Zudem wird jeder Zugriff auf deine ePA protokolliert, sodass immer nachvollzogen werden kann, wer wann auf deine Daten zugegriffen hat.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in deiner ePA zugreifen. Standardmäßig ist der Zugriff auf 90 Tage festgelegt, um längere Behandlungen abzudecken. Du kannst diesen Zugriff über deine ePA-App jederzeit vorzeitig beenden oder einen längeren Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinausgeht, zum Beispiel für deine Hausarztpraxis.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Scannen deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf deine ePA.
Ja, du kannst selbst medizinische Dokumente in deine ePA einstellen. Diese Dokumente werden als Versichertendokumente gekennzeichnet.
Ja, du kannst selbst Dokumente und Daten aus deiner ePA löschen. Bevor du Informationen löschst, erhältst du einen Warnhinweis, um sicherzustellen, dass du nicht versehentlich oder unbeabsichtigt Daten entfernst.
Ja, als Versicherte/r kannst du entscheiden, welche Dokumente in deiner ePA sichtbar sind. Du hast die Möglichkeit, bestimmte Dokumente nach eigenem Ermessen zu verbergen. Diese Dokumente sind dann nur für dich selbst und für die Ärztinnen und Ärzte sichtbar, denen du explizit Zugriff gewährt hast.
Ja, du kannst sehen, wer auf deine ePA zugegriffen hat. Jeder Zugriff auf deine ePA wird protokolliert. So kannst du jederzeit nachvollziehen, wer mit deiner ePA interagiert hat.
Um deine ePA selbstständig zu verwalten und zu befüllen, kannst du unsere ePA-App nutzen. Mit dieser App kannst du Dokumente, Arztbriefe, Befunde und andere wichtige Unterlagen einfach scannen oder abfotografieren und direkt in deiner ePA speichern.
Mit dem Digital-Gesetz, das am 26. März 2024 in Kraft getreten ist, kannst du zudem auf Antrag nicht digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen über uns digitalisieren lassen und in deiner ePA speichern. Auch wird es uns ermöglichen, Schnittstellen zu Wearables zu erstellen, sodass du auch deren Daten in deine ePA laden kannst.
Natürlich wird deine ePA auch von deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten befüllt. Dabei werden bestimmte Daten, wie Befundberichte, Arztbriefe oder Krankenhausentlassbriefe, automatisch in deiner ePA gespeichert, wenn sie während deiner aktuellen Behandlung erhoben werden.
In deiner ePA werden vor allem wichtige medizinische Befunde und Dokumente auf einen Blick verfügbar sein. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Medikationsdaten, Arztbriefe, Entlassbriefe und Befundberichte standardmäßig in die ePA einzustellen. Falls für deine Versorgung notwendig, können auch Informationen aus früheren Behandlungen hinzugefügt werden, sofern du dies wünschst.
Solltest du Bedenken bezüglich besonders sensibler Daten haben, kannst du der Befüllung deiner ePA widersprechen. In solchen Fällen wirst du gesondert über deine Widerspruchsmöglichkeiten informiert.
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Ja, beim ersten Zugriff auf deine ePA werden Medikationsdaten aus dem E-Rezept-Fachdienst in deine ePA übertragen. Wenn du keine automatische Datenübertragung wünschst, kannst du dem in deiner ePA widersprechen. Eine Datenübertragung kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden.
Die ePA unterliegt hohen Sicherheitsvorgaben und größtmöglichem Datenschutz. Damit Sie die ePA nutzen können, müssen Sie sich einmalig registrieren, sicher identifizieren und anmelden.
Du findest die jeweilige ePA-App deiner Krankenkasse zum Download in den gängigen App Stores. Die BERGISCHE ePA-App findest du bei Apple und Google unter dem Titel "BERGISCHE ePA".
Die Huawei AppGallery wird nicht unterstützt, weshalb Huawei und Honor Handys, die nach Mitte 2019 erschienen sind, die App nicht downloaden und nutzen können. Betroffen sind alle Huawei Handys ab dem P40. Honor Handys ab dem Honor 50 können jedoch wieder auf den Google PlayStore zugreifen, und sind daher nicht weiter davon betroffen (erschienen Sommer 2021).
Alternativ kann der Versicherte die ePA auch über seine Kasse einrichten lassen und Ärzten vor Ort Zugriff gewähren. Jedoch kann er seine eingestellten Dokumente selbst nicht einsehen.
Informationen zur Desktopversion finden sie hier.
Beim Starten der App siehst du die Startseite. Durch Klicken auf „Los geht's“ beginnst du die Anmeldung oder Registrierung im bitIAM.
Du wirst zur bitIAM-Anmeldeseite weitergeleitet. Wenn du bereits ein Konto hast, kannst du dich damit anmelden. Falls noch kein Konto besteht, kannst du durch Klicken auf „Registrieren“ ein neues Konto erstellen.
Für die Registrierung im bitIAM musst du die auf der eGK hinterlegten Stammdaten eingeben. Ein ‚?‘ erklärt, wo du die letzten 6 Stellen der Kennnummer der Karte findest. Die Daten werden im Hintergrund mit den Stammdaten (im KVS) auf deiner eGK überprüft. Bei Übereinstimmung wird ein Benutzerkonto angelegt.
Um die Einrichtung deines bitIAM-Kontos abzuschließen, musst du deine E-Mail-Adresse bestätigen. Dazu erhältst du einen Bestätigungslink per E-Mail, der nur für eine begrenzte Zeit gültig ist. Falls du deine E-Mail-Adresse auf der vorherigen Seite falsch eingegeben hast, kannst du sie ändern und eine neue Bestätigungs-E-Mail anfordern.
App-Code einrichten:
Um fortzufahren, musst du einen App-Code festlegen, der geräteübergreifend gültig ist. Nachdem du den Code festgelegt hast, bestätige ihn bitte, um die Einrichtung abzuschließen.
Bei der erstmaligen Einrichtung musst du deine Identität nachweisen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Bei uns hast du drei Möglichkeiten, deine Identität nachzuweisen:
Nach erfolgreicher Identifizierung kannst du nun ein Anmeldeverfahren auswählen. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Die komfortabelste Anmeldeoption ist die Nutzung eines App-Codes. Dazu benötigen Sie aber ebenfalls alle 6 Monate Ihre eGK mit PIN oder Ihren elektronischen Personalausweis mit PIN.
Für die Varianten „Gesundheitskarte & PIN“ und „Personalausweis & PIN“ wird ein NFC-Scanner benötigt (weitere Informationen dazu findest du im vorherigen Schritt).
Durch Klicken auf den Schalter „Für alle Anmeldungen merken“ wird die gewählte Variante gespeichert, sodass du diesen Bildschirm in Zukunft überspringen kannst.
Für die Anmeldung mit der eGK benötigst du eine NFC-fähige Gesundheitskarte und deinen PIN. Wenn du dich mit dem Personalausweis anmelden möchtest, brauchst du einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie einen 6-stelligen PIN. Falls du nur einen 5-stelligen PIN hast, musst du diesen in einen 6-stelligen PIN umwandeln. Weitere Informationen zur Umwandlung findest du im Brief mit dem Transport-PIN oder unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Falls du dein Passwort vergessen hast, kannst du es selbst zurücksetzen.
Um den Prozess zu starten, klicke auf „Passwort vergessen“. Sobald du diesen Schritt eingeleitet hast, erhältst du eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, den du eingeben musst. Danach bestätige deine Eingabe mit dem Button „Weiter“.
Der Bestätigungscode in der E-Mail kann auch kopiert und eingefügt werden.
Jetzt kannst du ein neues Passwort wählen. Die Hinweise zum Passwort entsprechen denen bei der normalen Passwortvergabe während der Registrierung.
Falls du ein Passwort wählen möchtest, das eines der letzten 3 Passwörter ist, wirst du durch eine Warnmeldung darauf hingewiesen.
Nach erfolgreichem Zurücksetzen des Passworts erhältst du eine direkte Bestätigung. Schließe den Prozess ab, indem du auf „Fertig“ klickst.
Du hast die Möglichkeit, eine App-Geräte-Kombination freizugeben.
Für folgende Fälle ist keine erneute Identifikation erforderlich:
In diesen Fällen kannst du die App-Geräte-Kombination von einem bereits freigegebenen Gerät aus autorisieren.
Solltest du keinen Zugriff mehr auf eine bereits freigegebene App haben (zum Beispiel, wenn du die ePA-App auf deinem einzigen genutzten Gerät deinstalliert und neu installiert hast), musst du die Identifizierung erneut durchlaufen und dein Benutzerkonto zurücksetzen.
Wenn du keinen Zugriff mehr auf die angegebenen Geräte-App-Kombinationen hast, musst du dein Konto zurücksetzen. Dabei werden alle App-Freigaben entfernt.
Für das Zurücksetzen deines Benutzerkontos ist eine Verifikation erforderlich. Du benötigst die letzten 6 Ziffern deiner Kennnummer auf der Gesundheitskarte sowie deine gemeldete Postleitzahl. Ein Infofeld, das erklärt, wo du die Kennnummer findest, befindet sich weiter unten unter „So finden Sie die Kartenkennnummer“.
Nachdem du alle erforderlichen Eingaben gemacht hast, kannst du den Vorgang abschließen, indem du auf „Konto zurücksetzen“ klickst.
Du wirst nun eine Erfolgsmeldung sehen. Bestätige dies mit „Fertig“, um dein Konto neu
Du kannst bis zu fünf Personen als Vertreter für deine ePA festlegen. Diese Vertreterinnen und Vertreter können dann auf deine elektronische Patientenakte zugreifen.
Ja, auch wenn du kein Smartphone hast, kannst du einen Vertreter für deine ePA einrichten. Bei der ersten Anmeldung muss die Person, die du vertreten möchtest, gemeinsam mit dem Vertreter oder der Vertreterin anwesend sein und sich identifizieren. Nach der ersten Anmeldung kann der Vertreter oder die Vertreterin die ePA für dich verwalten, ohne dass du die ePA-App selbst nutzen musst.
Nachdem du Vertreterinnen und Vertreter für deine ePA eingerichtet hast, können sie folgende Funktionen nutzen:
Bitte beachte, dass deine Vertreterinnen und Vertreter keine Möglichkeit haben, deine ePA zu löschen, andere Personen als Vertreter zu benennen oder bestehenden Vertreter die Rolle zu entziehen.
Als Vertreterin oder Vertreter kannst du Personen einsetzen, die ebenfalls in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Diese Personen müssen über eine eigene elektronische Gesundheitskarte mit PIN oder eine GesundheitsID verfügen.
Ja, deine Daten in der ePA sind sicher. Die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten ist eine Grundvoraussetzung für die ePA. Die ePA wird datenschutzkonform umgesetzt, und deine Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert sowie verschlüsselt abgelegt. Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA erfolgt Ende-zu-Ende verschlüsselt. Nur du, deine Vertreterin oder dein Vertreter und diejenigen, die aufgrund des Behandlungskontexts eine Berechtigung haben, können die Inhalte einsehen. Wir als Krankenkasse haben keinen Zugriff auf deine ePA-Inhalte.
Gesundheitsinformationen sind sehr persönlich und vertraulich. Um deine sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen, haben wir grundsätzlich keinen Zugriff auf diese Dokumente und können sie nicht einsehen. Ärztliche Informationen unterliegen oft einer besonderen Schweigepflicht.
Pseudonymisierung bezeichnet den Prozess, bei dem personenbezogene Daten, wie Name oder Geburtsdatum, entfernt und durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt werden. Diese Maßnahme schützt deine persönlichen Informationen und erleichtert gleichzeitig die Nutzung der Daten für bestimmte Zwecke.
Pseudonymisierte Daten können beispielsweise für Forschungszwecke verwendet werden, um die Entwicklung neuer Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben, ohne dass deine Identität offengelegt wird.
Vor der Weitergabe von Daten aus deiner ePA-App werden alle personenbezogenen Daten durch Vor Pseudonymisierungsschablonen anonymisiert. Im Forschungsdatenzentrum Gesundheit erhalten die Daten ein Pseudonym, das mithilfe eines speziellen Algorithmus aus der Krankenversicherungsnummer erstellt wird. Dieses Pseudonymisierungsverfahren wird vom Robert-Koch-Institut in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt.
Die Daten deiner elektronischen Patientenakte (ePA) werden sicher und verschlüsselt in den ePA-Aktensystemen der jeweiligen Betreiber gespeichert. Diese Systeme sind Teil der Telematikinfrastruktur und die Server werden bundesweit gehostet. Sie unterliegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens der gematik auf ihre sicherheitstechnische Eignung von unabhängigen Gutachtern überprüft.
Gesamtwiderspruch: Durch diesen Widerspruch werden automatisch alle anderen Nutzungsbereiche der ePA ebenfalls abgelehnt. Es wird keine ePA-Aktenanlage durchgeführt, falls du bereits eine ePA besitzt, wird diese gelöscht.
Einstellen von Daten aus dem E-Rezept Fachdienst: Ab dem 15. Januar 2025 kannst du die elektronische Medikationsliste zur Unterstützung deiner Behandlung nutzen. Die elektronische Medikationsliste enthält automatisch alle mittels E-Rezept verordneten und auf Basis der Verordnungen an dich abgegebenen Arzneimittel. Mithilfe dieser Informationen hast du und deine Leistungserbringenden einen schnellen Überblick über deine Medikation.
Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess (dgMP): Voraussichtlich ab dem 15. Juli 2025 wird dir der digitale Medikationsprozess zur Verfügung stehen. Der digitale Medikationsprozess baut zukünftig auf den Daten der elektronischen Medikationsliste auf und erweitert diese um Daten zur Prüfung der Sicherheit Ihrer Arzneimitteltherapie (wie z. B. dein Köpergewicht oder Informationen zu deiner Nierenfunktion) sowie die Unterstützung der Leistungserbringenden bei der Erstellung deines elektronischen Medikationsplans direkt aus der ePA. Der digitale Medikationsprozess trägt z. B. durch die Unterstützung bei der Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen zu deiner Gesundheit bei.
Nutzung der Daten zu Forschungszwecken (Sekundärnutzung): Die Weiternutzung der ePA-Daten insbesondere zu Forschungszwecken soll ab dem 15. Juli 2025 möglich sein. Die ePA-Daten möglichst vieler Menschen in Deutschland können wichtige Erkenntnisse für die künftige Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung liefern. Die Bereitstellung der Daten aus deiner ePA zu gemeinwohlorientierten Zwecken ist freiwillig. Du kannst damit z. B. die Versorgungsforschung unterstützen und zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Versorgung, der Prävention und der Pflege beitragen. Welche Zwecke als gemeinwohlorientiert gelten und wer die Daten nutzen darf, wird gesetzlich festgelegt. Auf dieser Grundlage kontrolliert das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Weiternutzung der Daten.
Wichtig ist dabei: Sämtliche Daten aus Ihrer ePA werden dazu pseudonymisiert. Sie sind also nicht unmittelbar auf Sie persönlich zurückzuführen, liefern aber wichtige Informationen zur gesundheitlichen Versorgung in Deutschland und können bei der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens helfen
Einstellen von Daten zu in Anspruch genommen Leistungen: Gegenüber deiner Krankenkasse hast du Anspruch auf die automatische Bereitstellung von Daten über die von dir in Anspruch genommenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund von festgelegten Prozessen und Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen, kann sich die Bereitstellung dieser Daten zeitlich erheblich verzögern. Informationen zu den Kosten sind nicht Gegenstand der Datenbereitstellung der Krankenkassen.
Als gesetzlich Versicherter werden wir verpflichtet, dir automatisch eine ePA anzulegen, es sei denn, du widersprichst. Du kannst deinen Widerspruch bequem online über unsere Website, unten auf der Seite, einreichen. Selbstverständlich kannst du deinen Widerspruch auch schriftlich per E-Mail oder postalisch einreichen.
Ein Widerspruch ist auch nach der Bereitstellung der ePA möglich und führt zur Löschung deiner Akte.
Grundsätzlich werden die Daten aus deiner ePA nur pseudonymisiert zu Forschungszwecken verwendet. In der ePA-App ist die Datenfreigabe für Forschungszwecke standardmäßig aktiviert, kann jedoch jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.
Wir sind verpflichtet, die ePA eines Versicherten zwölf Monate nach Kenntnis seines Todes zu löschen. Ausnahmen gelten nur, wenn berechtigte Interessen Dritter geltend gemacht und nachgewiesen werden.
Gemäß den Vorgaben der gematik musst du der Migration deiner Dokumente in die ePA 3.0 aktiv zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt direkt in der ePA-App. Du musst dafür keine neue App aus dem App Store herunterladen – deine bestehende ePA-App unterstützt die Übertragung.
Ab dem 15.01.2025 erhältst du beim Anmelden in deiner ePA 2.6 einen Hinweis, dass du die Übertragung deiner Daten in die neue ePA 3.0 durchführen kannst. Der Zeitraum für die Migration läuft voraussichtlich vom 15.01.2025 bis zum 30.09.2025.
Wenn du die Migration durchführst, verschwindet der Hinweis und wird dir bei der nächsten Anmeldung nicht mehr angezeigt. Entscheidest du dich jedoch, die Übertragung zunächst nicht durchzuführen und schließt den Hinweis, wirst du ihn bis zum Ablauf der Frist weiterhin sehen.
Bitte denk daran, die Migration innerhalb des angegebenen Zeitraums abzuschließen, damit deine Daten in die neue ePA 3.0 übertragen werden können.
Ja, auch für Kinder und Jugendliche wird eine ePA eingerichtet. Der Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA für Kinder und Jugendliche muss von den gesetzlichen Vertretern eingelegt werden.
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können selbst über die ePA entscheiden und einen Widerspruch zurücknehmen, wenn ihre gesetzlichen Vertreter zuvor widersprochen haben. Bei Neugeborenen wird die ePA angelegt, sofern dem nicht widersprochen wurde.
Wenn du die Krankenkasse wechselst, werden alle Inhalte deiner ePA automatisch in die ePA-Anwendung deiner neuen Krankenkasse übertragen. Du musst hier nicht aktiv werden, auch nicht beim Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Alle Einstellungen in deiner ePA bleiben nach dem Wechsel erhalten.
Falls du vor dem 15.01.2025 die Krankenkasse wechselst, musst du erneut einen Gesamtwiderspruch erteilen. Ebenso musst du erneut gegen die Nutzung der Daten zu Forschungszwecken (Sekundärnutzung) widersprechen, falls du vor dem 15.07.2025 deine Krankenkasse wechselst.
Von deiner neuen Krankenkasse erhältst du eine Benachrichtigung, dass deine ePA automatisch übertragen wurde. Falls du bei uns ursprünglich der Einrichtung der ePA widersprochen hast, wird die neue Krankenkasse darüber informiert und der Widerspruch bleibt bestehen.
Ja. Dein Zugang zu unseren Leistungen bleibt unverändert, unabhängig davon, ob du die ePA nutzt oder nicht. Solltest du Schwierigkeiten beim Login in deine ePA haben, hast du weiterhin wie gewohnt Zugang und Anspruch auf alle Leistungen von uns. Bei Login-Problemen stehen wir dir zur Seite und helfen dir, diese zu beheben.
Deine ePA wird dir automatisch von uns bereitgestellt. Bei Fragen rund um deine ePA stehen wir dir gerne zur Verfügung. Bitte beachte, dass wir dir zwar Unterstützung bei Problemen bieten können, jedoch nicht bei der eigentlichen Installation der ePA helfen dürfen.
Versichertenhelpdesk (VHD) / Ombudsstelle
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr
Telefon 0212 2262-400
E-Mail epa@bergische-krankenkasse.de