Beraterin der bergischen Krankenkasse steht vor BKK Schild und lächelt

Unsere Satzungen:

Leistungen und Beiträge

Die Satzung der BERGISCHEN –

warum wir machen, was wir machen

Die BERGISCHE KRANKENKASSE hat – wie jede andere gesetzliche Krankenkasse auch – eine Satzung. Darin finden sich unter anderem Regelungen zu Mitgliedschaft, zu Leistungen und Beiträgen, die der  Gesetzgeber festgelegt hat. In der Satzung stehen aber auch Leistungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und die von der BERGISCHEN ganz individuell angeboten werden. Die Satzung gibt uns die Möglichkeit, dir passgenaue Leistungen anzubieten – so wie die Reiseschutzimpfung, Gesundheitsreisen oder die Vorteile in unserem FlexiBonus.

Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufsicht der BERGISCHEN liegt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Jeder Kunde, Versicherte oder Interessierte hat jederzeit die Möglichkeit, einen Blick in unsere Satzung zu werfen.

Bekanntmachungen

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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