Die Satzung der BERGISCHEN –
warum wir machen, was wir machen
Die BERGISCHE KRANKENKASSE hat – wie jede andere gesetzliche Krankenkasse auch – eine Satzung. Darin finden sich unter anderem Regelungen zu Mitgliedschaft, zu Leistungen und Beiträgen, die der Gesetzgeber festgelegt hat. In der Satzung stehen aber auch Leistungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und die von der BERGISCHEN ganz individuell angeboten werden. Die Satzung gibt uns die Möglichkeit, dir passgenaue Leistungen anzubieten – so wie die Reiseschutzimpfung, Gesundheitsreisen oder die Vorteile in unserem FlexiBonus.
Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufsicht der BERGISCHEN liegt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Jeder Kunde, Versicherte oder Interessierte hat jederzeit die Möglichkeit, einen Blick in unsere Satzung zu werfen.
Bekanntmachungen
Sozialversicherungswahl
Wahlergebnis gemäß § 79 Absatz 3 SVWO