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Die BERGISCHE KRANKENKASSE ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) verpflichtet, bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen das geltende Vergaberecht zu beachten. Beschaffungsvorhaben, die nach dem Vergaberecht durchgeführt werden, gewährleisten ein formal korrektes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren.
Die BERGISCHE veröffentlicht alle Ausschreibungen auf dem Vergabeportal www.eVergabe.de. Als potenzieller Bieter kannst du dort die Vergabeunterlagen kostenlos abrufen. Angebote zu Ausschreibungen werden ausschließlich über dieses Portal akzeptiert. Die BERGISCHE führt die Kommunikation mit den potenziellen Bietern während der laufenden Ausschreibung ausschließlich über das Portal. Die Vorhaben werden automatisch auf www.bund.de veröffentlicht.
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Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 31 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), § 77 SGB IV