Dein Beitrag - unsere Leistungen

Erstklassig versorgt

Du zahlst einen Teil deines Einkommens als Beitrag an die Krankenversicherung. Der Beitragssatz legt dessen prozentuale Höhe fest. Sinkt dein Einkommen, zahlst du weniger Beitrag. Steigt es, erhöhen sich auch die Beiträge. Allerdings nur bis zu einer Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Damit du immer die aktuellen Zahlen parat hast, nutze gerne unseren Beitragsrechner. Oder rufe uns einfach an unter 0212-2262-0.      

Der Beitragssatz liegt ab 1. Januar 2024 bei 16,59 %. Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitragssatz von 1,99 %. 

Bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung hat das Bundesverfassungsgericht ab Juli 2023 einige Änderungen verfügt. Die Beiträge wurden erhöht, gleichzeitig aber zusätzliche Entlastungen für Familien eingeführt. Die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung soll dazu führen, die Kosten der Pflege zu decken und deren Qualität zu verbessern.

Beitragssätze 2024

Krankenversicherung

Krankenversicherung: 14,6 %
ermäßigter Beitragssatz: 14 %
BERGISCHER Zusatzbeitrag: 1,99 %
aus Versorgungsbezügen¹: 16,59 %

Pflegeversicherung

Basisbeitrag Pflegeversicherung²: 3,4 %
Beitragszuschlag für Kinderlose³: 0,6 %
Beitragsabschlag bei 2 Kindern unter 25 Jahren: -0,25 %
Beitragsabschlag bei 3 Kindern unter 25 Jahren: -0,5 %
Beitragsabschlag bei 4 Kindern unter 25 Jahren: -0,75 %
Beitragsabschlag bei 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren: -1,0 %

Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Rentenversicherung: 18,6 %

Hinweise
¹ Inklusive Zusatzbeitrag
² Für Eltern generell, lebenslang
³ Für Mitglieder ohne Kinder, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurden und das 23. Lebensjahr vollendet haben.