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Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen bereits für dich beantwortet.
Deine persönlichen Daten und Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Daher muss dein neues Handy durch uns freigeschaltet werden. Dafür kannst du uns gerne unter 0212 2262-0 anrufen und wir schalten dein neues Smartphone frei. Solltest du dein altes Smartphone noch zur Hand haben, kannst du dich auch wie folgt selber freischalten:
Wenn du eine neue elektronische Gesundheitskarte benötigst, kannst du ganz einfach das digitale Nachrichtenpostfach in deiner BERGISCHEN App nutzen, hier können wir noch schneller mit dir kommunizieren. Gehe dafür einfach in deine App und klicke unten auf "Postfach", wähle dann "Nachrichtenpostfach" aus und dann "Ihre Nachricht an uns" und schreibe uns dein Anliegen. So können wir dir umgehend eine neue eGK zur Verfügung stellen.
Solltest du die BERGISCHE App noch nicht nutzen, findest du hier alle nötigen Informationen dazu. Du kannst uns in diesem Fall auch gerne unser Kontaktformular nutzen.
Wenn du eine neue Adresse hast, kannst du diese bei deinem nächsten Arzt-Besuch der Sprechstundenhilfe mitteilen, diese wird dann auf deine eGK geladen und ist zukünftig auch für alle anderen Ärzte sichtbar. Wir können deine neue Adresse nicht auf deiner elektonische Gesundheitskarte speichern.
Als deine Krankenkasse benötigen wir aber dennoch eine Information darüber, wenn du eine neue Adresse hast. Diese kannst du ganz einfach in deiner BERGISCHEN App ändern. Dazu klickst du einfach unten auf "Service" und wählst dann "Meine Daten" aus. Unter "Anschrift ändern" kannst du uns deine neue Adresse mitteilen.
Solltest du die BERGISCHE App noch nicht nutzen, findest du hier alle nötigen Informationen dazu. Du kannst uns in diesem Fall auch gerne unser Kontaktformular nutzen. Beachte bitte jedoch, dass wir ein Dokument mit Unterschrift benötigen.
Wenn du eine neue Bankverbindung hast, benötigen wir diese für deine Leistungserstattungen. Du kannst uns deine neue Bankverbindung ganz einfach in deiner BERGISCHEN App hinterlegen. Dazu klickst du einfach unten auf "Service" und wählst dann "Meine Daten" aus. Unter "Bankverbindung ändern" kannst du uns deine neue Bankverbindung mitteilen.
Solltest du die BERGISCHE App noch nicht nutzen, findest du hier alle nötigen Informationen dazu. Du kannst uns in diesem Fall auch gerne unser Kontaktformular nutzen. Beachte bitte jedoch, dass wir ein Dokument mit Unterschrift benötigen.
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu eurer Hochzeit! Wenn sich durch die Hochzeit dein Name geändert hat, benötigen wir eine Kopie eurer Eheurkunde. Diese kannst du uns ganz einfach per Nachricht in deiner BERGISCHEN App zukommen lassen. Gehe dafür einfach in deine App und klicke unten auf !Postfach", wähle dann "Nachrichtenpostfach" aus und dann "Ihre Nachricht an uns".
Solltest du die BERGISCHE App noch nicht nutzen, findest du hier alle nötigen Informationen dazu. Alternativ kannst du uns die Eheurkunde auch gerne per E-Mail an info@bergische-krankenkasse.de schicken.
Wenn du eine Mitgliedsbescheinigung benötigst kannst du diese direkt in deiner BERGISCHEN App anfordern. Gehe dafür in der App einfach auf "Service", "Meine Versicherung" und wähle dann "Mitgliedsbescheinigung anfordern" aus. Wir lassen dir die Mitgliedsbescheinigung dann umgehend zukommen.
Solltest du die BERGISCHE App noch nicht nutzen, findest du hier alle nötigen Informationen dazu. Du kannst uns in diesem Fall auch gerne unser Kontaktformular nutzen, bitte gebe dabei deinen vollständigen Namen, deine Versicherungsnummer und dein Geburtsdatum an.
Urlaub innerhalb der EU:
Auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte findest du die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit bist du innerhalb von Europa krankenversichert. Wir empfehlen jedoch trotzdem eine Auslands-Zusatzversicherung, damit wirklich alle Kosten eines möglichen Arztbesuches im Urlaub übernommen werden.
Urlaub außerhalb der EU:
Für Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union benötigst du zwingend eine Auslandskrankenversicherung. Wir empfehlen dir dabei die Auslandsreiseschutzversicherung unseres Gesundheitspartners Barmenia.
Wichtig: Wenn du in die Türkei, Tunesien oder nach Bosnien und Herzegowina reist benötigst du zusätzlich noch einen Auslandskrankenschein. Dafür kannst du uns einfach kurz unter 0212 2262-0 anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular senden.
Urlaub in Großbritannien und Nordirland:
Für eine Reise nach Großbritannien oder Nordirland gilt, auch nach dem Brexit, deine europäische Gesundheitskarte. Dennoch empfiehlt sich auch hier dringend eine Auslands-Zusatzversicherung abzuschließen.