Hinweis für dich
Du verlässt jetzt die Webseite der BERGISCHEN Krankenkasse. Für die Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Abbrechen
Altern kann mit Herausforderungen verbunden sein – sei es bei der Mobilität oder durch gesundheitliche Beschwerden, die das tägliche Leben erschweren. Die BERGISCHE KRANKENKASSE unterstützt dich dabei, jederzeit bestens versorgt zu sein. Unser umfassendes Pflegeangebot reicht von häuslichen Pflegediensten über Pflegeeinrichtungen bis hin zu Schulungen für pflegende Angehörige. Hier findest du alle wichtigen Informationen und Angebote zur Pflege – übersichtlich und kompetent zusammengefasst.
Pflegeversicherung
Als Mitglied der BERGISCHEN und deren Pflegeversicherung sind du und deine mitversicherten Angehörigen automatisch abgesichert. Diese Pflegeversicherung hilft allen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Wir unterstützen dich dabei, die richtigen Pflegemaßnahmen zu finden und stehen dir zur Seite, damit du oder deine Angehörigen gut betreut sind.
Pflegeleistungen
Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ist unterschiedlich. Sie ist abhängig vom individuellen Pflegegrad. Informationen dazu findest du auf dieser Seite.
Ob Pflegegrad, Nachbarschaftshilfe oder weitere Leistungen der Pflegeversicherung – hier findest Du alle wichtigen Anträge und Formulare übersichtlich an einem Ort. Lade die benötigten Unterlagen herunter oder informiere Dich, wie Du Deine Pflegeleistungen schnell und unkompliziert beantragen kannst.
Unterstützt du regelmäßig deine pflegebedürftige Nachbarin oder deinen Nachbarn (Es muss sich hierbei nicht um die direkte Nachbarschaft handeln) beim Einkaufen oder hilfst einer Person mit Pflegegrad bei Arztbesuchen oder Behördengängen? Dann ist die Nachbarschaftshilfe genau das Richtige für dich! Als Nachbarschaftshelfer kannst du Menschen mit Pflegegrad helfen und ihnen ermöglichen, aktiv am Leben teilzunehmen. Das kann Unternehmungen und Freizeitaktivitäten umfassen oder einfach die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben sein.
Die Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen eine Entlastung von 131 € pro Monat. Diese kann über Kostenerstattung für die anerkannten Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es neue Regeln für die Nachbarschaftshilfe bei Pflegebedürftigen. Ein Qualifizierungskurs ist dann nicht mehr zwingend nötig. Es genügt, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen. So bekommen die Helfer schnell und einfach das Wissen, das sie für ihr Engagement brauchen.
Dennoch ist der Antrag auf Anerkennung bei der erstmaligen Beantragung bei der Pflegekasse einzureichen. Nutze hierzu den folgenden Antrag: "Antrag Anerkennung Nachbarschaftshilfe". Du hast die Anerkennung bereits bestätigt bekommen? Dann sende uns zukünftig bitte ausschließlich den Abrechnungsbogen (Seite 2 des Antrags) zu. Diesen kannst du uns einfach per Post oder über die BERGISCHE Service App zusenden.
Pflegedienst, Pflegeheim, Unterstützung gesucht? Einrichtungen mit Kontaktdaten in deiner Nähe zeigt dir der Pflegefinder des BKK Dachverbands.
Du suchst nach einer Einrichtung für Tages-, Kurzzeit oder vollstationäre Pflege? Die „Weisse Liste Pflege“ der Bertelsmann Stiftung zeigt dir Einrichtungen in der Nähe an. Praktisch: Für jede Einrichtung werden die Zuzahlungen direkt mit angezeigt.
Pflegebedürftig sind Personen, deren Selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate oder auf Dauer beeinträchtigt ist. Also Menschen, die alleine nicht mehr klar kommen, weil sie nach einem Unfall oder aufgrund ihres Alters wesentliche Alltagsaufgaben nicht mehr bewältigen können.
Dafür sind folgende Bereiche maßgeblich:
Wenn ein Pflegeantrag gestellt wird, betrachtet ein externer Gutachter jeden dieser Bereiche und stellt fest, ob und wie stark eine Beeinträchtigung jeweils gegeben ist. Aus dem Gesamtbild errechnet sich dann der individuelle Pflegegrad.
Du unterstützt einen Angehörigen und glaubst, dass er auch ein Anspruch auf Pflege hätte? Dann lies dir unseren kurzen Pflegeleitfaden durch, in dem wir dir wertvolle Tipps geben, wie du deine Liebsten davon überzeugst, Hilfe anzunehmen.
Der Gutachter oder Medizinische Dienst betrachtet die Lebensbereiche der Person, für die ein Pflegeantrag gestellt wurde, nach Punkten. Jeder der Bereiche wird wie folgt bewertet:
Nach diesem Schema werden in sechs Lebensbereichen zu insgesamt 64 Kriterien Punkte vergeben und gewichtet. Aus dem Gesamtergebnis ergibt sich der persönliche Pflegegrad.
Aus dem Pflegegrad errechnet sich dann der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Du hast noch Fragen zu den Pflegeanträgen oder dem Ablauf? In unseren FAQs findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Anträge, Formulare und Pflegeleistungen.
Den Pflegegrad beantragst Du bei Deiner Pflegekasse. Diese ist bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt. Nach Deinem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Den Antrag kannst du ganz einfach online auf der Website der BERGISCHEN ausfüllen.
Nach Deinem Antrag besucht Dich der Medizinische Dienst (MD) in der Regel zu Hause oder führt die Begutachtung in bestimmten Fällen digital durch. Dabei wird bewertet, wie selbstständig Du Deinen Alltag bewältigen kannst und in welchen Bereichen Du Unterstützung benötigst. Auf Grundlage dieser Begutachtung wird entschieden, ob ein Pflegegrad vorliegt und welcher Pflegegrad festgestellt wird.
Du hast Rückfrage bezüglich deiner Terminvergabe oder kannst einen geplanten Termin nicht wahrnehmen? Dann wende Dich direkt an den Medizinischen Dienst. Die Rufnummer steht auf dem Schreiben vom MD.
Hier ein paar Beispiele:
MD Nordrhein: z. B. für Solingen, Wuppertal, Remscheid
Rufnummer: 0211 1382-1200
MD Westfalen-Lippe: z. B. Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen
Rufnummer: 0251/6930-8000
MD Nord: z. B. Hamburg, Flensburg, Kiel
Rufnummer: 040/25169-5400
Pflegeleistungen erhältst Du, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Je nach Pflegegrad stehen Dir unterschiedliche Leistungen und Zuschüsse zur Verfügung.
Es gibt fünf Pflegegrade. Sie beschreiben, wie stark Deine Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher können die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen.
Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen übernommen. Je nach Leistung oder Einrichtung können jedoch Eigenanteile entstehen, beispielsweise bei einer stationären Pflege.
Ja. Wenn Du sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wirst, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Gestaltung der häuslichen Pflege.
Bei der Kombinationsleistung rechnet der Pflegedienst zuerst mit der Pflegekasse ab. Nach Prüfung der Rechnung wird das anteilige Pflegegeld berechnet uns ausgezahlt.
Pflegegeld erhältst Du, wenn Du überwiegend von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause gepflegt wirst. Pflegesachleistungen werden hingegen direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Das Pflegegeld wird auf dein Konto überwiesen. Wir zahlen das Pflegegeld in der Regel am drittletzten Werktag eines Monats für den Folgemonat aus.
Wenn Du ausschließlich durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt wirst und Pflegegeld erhältst, sind regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft erforderlich. Seit dem 01.01.2026 müssen diese bei Pflegegrad 2-5 jedes Kalenderhalbjahr erbracht werden. Den Beratungseinsatz bezahlen wir. Inhalte des Beratungseinsatzes sind die praktische Hilfe für die Pflege und den Einsatz von Pflegehilfsmitteln oder die Empfehlung von Pflegekursen und pflegerisch notwendigen Maßnahmen.
Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Betreuungsperson oder Privatpersonen erfolgen. Auch Angehörige können die Verhinderungspflege übernehmen. Für nahe Angehörige gelten jedoch besondere Erstattungsregelungen.
Die Verhinderungspflege unterstützt Dich, wenn Deine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit. Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn eine vorübergehende stationäre Versorgung notwendig wird, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation.
Ja. Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise als auch tageweise genutzt werden. Dadurch lässt sie sich flexibel an Deinen persönlichen Bedarf anpassen.
Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag kannst Du anerkannte Unterstützungsangebotefinanzieren. Dazu gehören beispielsweise Betreuungsangebote, Hilfe im Haushalt oder Unterstützung im Alltag. Du kannst diesen Betrag für einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst nutzen oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe über Privatpersonen.
Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sowie technische Hilfsmittel wie ein Hausnotruf.
Ja. Wenn Dein Zuhause an Deine Pflegesituation angepasst werden muss, kann die Pflegeversicherung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Dazu gehören beispielsweise bodengleiche Duschen, Rampen oder Treppenlifte.
Ja. Die Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und dient vor allem der Entlastung pflegender Angehöriger.
Unsere Pflegeberatung unterstützt Dich persönlich bei allen Fragen rund um Pflegegrade, Anträge und Pflegeleistungen. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Deine individuelle Situation. Außerdem steht dir unser Sozialer Dienst auch mit Fragen und Ängsten zur Seite.
Nachdem Dein Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst organisiert. Anschließend erhältst Du einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad und die bewilligten Leistungen.
Ja. Wenn Du mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Eine gute Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen können dabei hilfreich sein.
Pflegeleistungen werden grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb solltest Du den Antrag möglichst frühzeitig stellen.
Übernehmen nahe Angehörige oder verschwägerte Personen bis zum 2. Grad die Verhinderungspflege, gelten besondere Regelungen für die Kostenerstattung. In der Regel ist die Erstattung auf das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrads begrenzt. Zusätzlich können nachgewiesene notwendige Aufwendungen – beispielsweise für Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall – unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Übernehmen Personen, die nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, die Ersatzpflege, kann das Jahresbudget grundsätzlich in voller Höhe genutzt werden.
Beispiel: Du wirst normalerweise von Deiner Tochter gepflegt. Muss sie für eine Woche ins Krankenhaus, übernimmt Dein Bruder die Pflege. Da Dein Bruder ein naher Angehöriger ist, gelten für die Erstattung die besonderen Regelungen für Verwandte bis zum 2. Grad. Entstehen ihm zusätzlich Fahrtkosten oder muss er für die Pflege unbezahlten Urlaub nehmen, können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erstattet werden.
Hat sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert und benötigst Du im Alltag mehr Unterstützung als bisher, kannst Du jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei Deiner Pflegekasse stellen. Nach dem Antrag erfolgt erneut eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der prüft, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sind.
Tipp: Dokumentiere möglichst genau, in welchen Bereichen Du inzwischen mehr Hilfe benötigst – zum Beispiel bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Bewältigung des Alltags. Das kann die Begutachtung erleichtern und dabei helfen, Deinen tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.
Ja. Hat sich Dein Gesundheitszustand deutlich verbessert und benötigst Du dauerhaft weniger Unterstützung im Alltag, kann Dein Pflegegrad im Rahmen einer erneuten Begutachtung herabgestuft oder in seltenen Fällen auch aberkannt werden. Eine erneute Begutachtung erfolgt beispielsweise, wenn Du selbst eine Änderung beantragst oder wenn die Pflegekasse Anlass für eine Überprüfung hat.
In der Praxis bleiben Pflegegrade bei vielen Menschen über einen längeren Zeitraum bestehen oder werden aufgrund eines steigenden Unterstützungsbedarfs eher höher eingestuft. Solltest Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein, kannst Du innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen.