Herr und Dame bei einem Beratungsgespräch.

Pflege:

Jederzeit liebevoll versorgt

Mit Hilfe gut durch den Alltag

Alle Informationen auf einen Blick

Alt werden ist manchmal nicht einfach. Wenn es immer irgendwo drückt und zwickt, wenn Bewegungen nicht mehr so rund laufen und überhaupt so vieles immer schwerer fällt. Zum Glück gibt es dann Menschen, die für dich da sind. Pflegedienste für zu Hause, Einrichtungen, in denen du mit anderen gemeinsam leben und umfassende Unterstützung erfährst. Und auch Hilfen und Schulungen für pflegende Angehörige. Die vielen Angebote der BERGISCHEN KRANKENKASSE zur Pflege findest du hier übersichtlich zusammengefasst.

Übrigens: Du und deine mitversicherten Angehörigen sind automatisch Mitglieder der BERGISCHEN Pflegeversicherung. Diese unterstützt Menschen, die auf Betreuung und Hilfe angewiesen sind. Das betrifft alle, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung die Aufgaben ihres Alltags nicht selbstständig meistern können.

Vereinfachte Nachbarschaftshilfe bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE

Unterstützt du regelmäßig deine pflegebedürftige Nachbarin oder deinen Nachbarn (Es muss sich hierbei nicht um die direkte Nachbarschaft handeln) beim Einkaufen oder hilfst einer Person mit Pflegegrad bei Arztbesuchen oder Behördengängen? Dann ist die Nachbarschaftshilfe genau das Richtige für dich! Als Nachbarschaftshelfer kannst du Menschen mit Pflegegrad helfen und ihnen ermöglichen, aktiv am Leben teilzunehmen. Das kann Unternehmungen und Freizeitaktivitäten umfassen oder einfach die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben sein.

Die Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen eine Entlastung von 125 Euro pro Monat. Diese kann über Kostenerstattung für die anerkannten Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es neue Regeln für die Nachbarschaftshilfe bei Pflegebedürftigen. Ein Qualifizierungskurs ist dann nicht mehr zwingend nötig. Es genügt, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen. So bekommen die Helfer schnell und einfach das Wissen, das sie für ihr Engagement brauchen. 

Dennoch ist der Antrag auf Anerkennung bei der erstmaligen Beantragung bei der Pflegekasse einzureichen. Nutze hierzu den folgenden Antrag: "Antrag Anerkennung Nachbarschaftshilfe". Du hast die Anerkennung bereits bestätigt bekommen? Dann sende uns zukünftig bitte ausschließlich den Abrechnungsbogen zu. Diesen kannst du uns einfach per Post oder über die BERGISCHE Service App zusenden. 

Ein Pflegeengpass muss überbrückt werden? Für Urlaubszeiten oder die ersten Wochen nach einer OP gibt es gute Lösungen.

Unsere Pflegeberatung hilft dir bei Herausforderungen und Fragen rund um das Thema Pflege und bietet Pflegekurse an. 

Wir sind da, wo du bist! Unsere kompetenten Beraterinnen und Berater besuchen dich gerne zu Hause. Vereinbare einfach einen Termin mit unserem Fachteam.

Du brauchst einen Termin beim Facharzt? Wir erledigen das gerne für dich. Ohne Umstände und ohne lange Wartezeiten.

„Weisse Liste Pflege“ und BKK PflegeFinder

Pflegeeinrichtungen mit Qualität finden

Pflegedienst, Pflegeheim, Unterstützung gesucht? Einrichtungen mit Kontaktdaten in deiner Nähe zeigt dir der Pflegefinder des BKK Dachverbands.

Du suchst nach einer Einrichtung für Tages-, Kurzzeit oder vollstationäre Pflege? Die „Weisse Liste Pflege“ der Bertelsmann Stiftung zeigt dir Einrichtungen in der Nähe an. Praktisch: Für jede Einrichtung werden die Zuzahlungen direkt mit angezeigt.

Weisse Liste Pflege

Pflege und Pflegegrade

Alle Informationen auf einen Blick

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, deren Selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate oder auf Dauer beeinträchtigt ist. Also Menschen, die alleine nicht mehr klar kommen, weil sie nach einem Unfall oder aufgrund ihres Alters wesentliche Alltagsaufgaben nicht mehr bewältigen können.

Dafür sind folgende Bereiche maßgeblich:

  • Mobilität, also die körperliche Beweglichkeit
    Beispiele: Treppensteigen, Gehen
     
  • Kognitive (geistige) und kommunikative (soziale) Fähigkeiten
    Beispiele: Orientierung, Alltagshandlungen, Entscheidungen treffen
     
  • Verhaltensweisen
    Beispiele: Abwehr, Antriebslosigkeit
     
  • Selbstversorgung
    Beispiele: Anziehen, Körperpflege, Ernährung
     
  • Krankheiten und deren Therapien
    Beispiele: Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arztbesuche
     
  • Alltagsleben
    Beispiele: Sozialkontakte pflegen, sich Beschäftigen

Wenn ein Pflegeantrag gestellt wird, betrachtet ein externer Gutachter jeden dieser Bereiche und stellt fest, ob und wie stark eine Beeinträchtigung jeweils gegeben ist. Aus dem Gesamtbild errechnet sich dann der individuelle Pflegegrad.

Du unterstützt einen Angehörigen und glaubst, dass er auch ein Anspruch auf Pflege hätte? Dann lies dir unseren kurzen Pflegeleitfaden durch, in dem wir dir wertvolle Tipps geben, wie du deine Liebsten davon überzeugst, Hilfe anzunehmen. 

So beantragst du einen Pflegegrad

Wann bekommt man welchen Pflegegrad?

Der Gutachter oder Medizinische Dienst betrachtet die Lebensbereiche der Person, für die ein Pflegeantrag gestellt wurde, nach Punkten. Jeder der Bereiche wird wie folgt bewertet:

  • Selbständig (0 Punkte)
  • Überwiegend selbständig (1 Punkt)
  • Überwiegend unselbständig (2 Punkte)
  • Unselbständig (3 Punkte)

Nach diesem Schema werden in sechs Lebensbereichen zu insgesamt 64 Kriterien Punkte vergeben und gewichtet. Aus dem Gesamtergebnis ergibt sich der persönliche Pflegegrad.

 

Pflegegrade

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigungen (ab 12,5 Punkten)
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigungen (ab 27 Punkten)
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigungen (ab 47,5 Punkten)
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen (ab 70 Punkten)
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen und besondere Anforderungen (ab 90 Punkten)               

Aus dem Pflegegrad errechnet sich dann der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Digitaler Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

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Pflegeantrag Digital

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

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Informationen zur Pflegeperson

Wer führt die Pflege durch?
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Wohnen noch weitere Personen mit in der gemeinsamen Wohnung? *

Weitere Informationen

Erhältst du bereits Pflegegeld von einer anderen Stelle?
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Möchtest du das Pflegegutachten in Kopie? *
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Warst du vor Antragstellung schon bei einer anderen Kranken-/Pflegekasse versichert? *
Bei nachstehenden Kranken-/ Pflegekassen war ich vor Antragstellung versichert: *
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