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Altern kann mit Herausforderungen verbunden sein – sei es bei der Mobilität oder durch gesundheitliche Beschwerden, die das tägliche Leben erschweren. Die BERGISCHE KRANKENKASSE unterstützt dich dabei, jederzeit bestens versorgt zu sein. Unser umfassendes Pflegeangebot reicht von häuslichen Pflegediensten über Pflegeeinrichtungen bis hin zu Schulungen für pflegende Angehörige. Hier findest du alle wichtigen Informationen und Angebote zur Pflege – übersichtlich und kompetent zusammengefasst.
Pflegeversicherung:
Als Mitglied der BERGISCHEN und deren Pflegeversicherung sind du und deine mitversicherten Angehörigen automatisch abgesichert. Diese Pflegeversicherung hilft allen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Wir unterstützen dich dabei, die richtigen Pflegemaßnahmen zu finden und stehen dir zur Seite, damit du oder deine Angehörigen gut betreut sind.
Unterstützt du regelmäßig deine pflegebedürftige Nachbarin oder deinen Nachbarn (Es muss sich hierbei nicht um die direkte Nachbarschaft handeln) beim Einkaufen oder hilfst einer Person mit Pflegegrad bei Arztbesuchen oder Behördengängen? Dann ist die Nachbarschaftshilfe genau das Richtige für dich! Als Nachbarschaftshelfer kannst du Menschen mit Pflegegrad helfen und ihnen ermöglichen, aktiv am Leben teilzunehmen. Das kann Unternehmungen und Freizeitaktivitäten umfassen oder einfach die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben sein.
Die Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen eine Entlastung von 125 Euro pro Monat. Diese kann über Kostenerstattung für die anerkannten Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es neue Regeln für die Nachbarschaftshilfe bei Pflegebedürftigen. Ein Qualifizierungskurs ist dann nicht mehr zwingend nötig. Es genügt, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen. So bekommen die Helfer schnell und einfach das Wissen, das sie für ihr Engagement brauchen.
Dennoch ist der Antrag auf Anerkennung bei der erstmaligen Beantragung bei der Pflegekasse einzureichen. Nutze hierzu den folgenden Antrag: "Antrag Anerkennung Nachbarschaftshilfe". Du hast die Anerkennung bereits bestätigt bekommen? Dann sende uns zukünftig bitte ausschließlich den Abrechnungsbogen zu. Diesen kannst du uns einfach per Post oder über die BERGISCHE Service App zusenden.
Hier findest du alle nötigen Anträge rund um die Pflege.
Ein Pflegeengpass muss überbrückt werden? Für Urlaubszeiten oder die ersten Wochen nach einer OP gibt es gute Lösungen.
Unsere Pflegeberatung hilft dir bei Herausforderungen und Fragen rund um das Thema Pflege und bietet Pflegekurse an.
Wir sind da, wo du bist! Unsere kompetenten Beraterinnen und Berater besuchen dich gerne zu Hause. Vereinbare einfach einen Termin mit unserem Fachteam.
Du brauchst einen Termin beim Facharzt? Wir erledigen das gerne für dich. Ohne Umstände und ohne lange Wartezeiten.
Pflegedienst, Pflegeheim, Unterstützung gesucht? Einrichtungen mit Kontaktdaten in deiner Nähe zeigt dir der Pflegefinder des BKK Dachverbands.
Du suchst nach einer Einrichtung für Tages-, Kurzzeit oder vollstationäre Pflege? Die „Weisse Liste Pflege“ der Bertelsmann Stiftung zeigt dir Einrichtungen in der Nähe an. Praktisch: Für jede Einrichtung werden die Zuzahlungen direkt mit angezeigt.
Pflegebedürftig sind Personen, deren Selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate oder auf Dauer beeinträchtigt ist. Also Menschen, die alleine nicht mehr klar kommen, weil sie nach einem Unfall oder aufgrund ihres Alters wesentliche Alltagsaufgaben nicht mehr bewältigen können.
Dafür sind folgende Bereiche maßgeblich:
Wenn ein Pflegeantrag gestellt wird, betrachtet ein externer Gutachter jeden dieser Bereiche und stellt fest, ob und wie stark eine Beeinträchtigung jeweils gegeben ist. Aus dem Gesamtbild errechnet sich dann der individuelle Pflegegrad.
Du unterstützt einen Angehörigen und glaubst, dass er auch ein Anspruch auf Pflege hätte? Dann lies dir unseren kurzen Pflegeleitfaden durch, in dem wir dir wertvolle Tipps geben, wie du deine Liebsten davon überzeugst, Hilfe anzunehmen.
Der Gutachter oder Medizinische Dienst betrachtet die Lebensbereiche der Person, für die ein Pflegeantrag gestellt wurde, nach Punkten. Jeder der Bereiche wird wie folgt bewertet:
Nach diesem Schema werden in sechs Lebensbereichen zu insgesamt 64 Kriterien Punkte vergeben und gewichtet. Aus dem Gesamtergebnis ergibt sich der persönliche Pflegegrad.
Aus dem Pflegegrad errechnet sich dann der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.