Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, deren Selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate oder auf Dauer beeinträchtigt ist. Also Menschen, die alleine nicht mehr klar kommen, weil sie nach einem Unfall oder aufgrund ihres Alters wesentliche Alltagsaufgaben nicht mehr bewältigen können.
Dafür sind folgende Bereiche maßgeblich:
- Mobilität, also die körperliche Beweglichkeit
Beispiele: Treppensteigen, Gehen
- Kognitive (geistige) und kommunikative (soziale) Fähigkeiten
Beispiele: Orientierung, Alltagshandlungen, Entscheidungen treffen
- Verhaltensweisen
Beispiele: Abwehr, Antriebslosigkeit
- Selbstversorgung
Beispiele: Anziehen, Körperpflege, Ernährung
- Krankheiten und deren Therapien
Beispiele: Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arztbesuche
- Alltagsleben
Beispiele: Sozialkontakte pflegen, sich Beschäftigen
Wenn ein Pflegeantrag gestellt wird, betrachtet ein externer Gutachter jeden dieser Bereiche und stellt fest, ob und wie stark eine Beeinträchtigung jeweils gegeben ist. Aus dem Gesamtbild errechnet sich dann der individuelle Pflegegrad.
Du unterstützt einen Angehörigen und glaubst, dass er auch ein Anspruch auf Pflege hätte? Dann lies dir unseren kurzen Pflegeleitfaden durch, in dem wir dir wertvolle Tipps geben, wie du deine Liebsten davon überzeugst, Hilfe anzunehmen.