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Überblick im Video:

Die Vorteile der elektronischen Patientenakte

Ab Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung digital zu vernetzen. Ziel ist, kostenintensive Doppeluntersuchungen zu vermeiden, die Patientenverwaltung zu vereinfachen, den Informationsaustausch zu erleichtern und die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern.

Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:

  • Diagnosen und Befunde
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte und Arztbriefe
  • Impfstatus
  • Notfalldaten
  • Medikationsplan

Wie starte ich mit der elektronischen Patientenakte (ePA?)

Überblick im Video:

Allgemein Fragen und Antworten zur ePA

Hier findest du Informationen zu den häufigsten Fragen. Du möchtest mehr wissen? Rufe einfach an: 0212 2262-0 oder schicke uns uns eine Nachricht über die BERGISCHE App oder per E-Mail an info@bergische-krankenkasse.de.

Wann startet die ePA?
Ab dem 1. Januar steht sie allen Versicherten zur Verfügung.

Was kostet die ePA?
Die Nutzung ist kostenfrei.

Wer kann die ePA nutzen?
Als Kunde der BERGISCHEN hast du Anspruch auf die ePA. Unabhängig vom Status des Versicherungsverhältnisses. Also egal ob als freiwillig Versicherte, Selbstversicherte oder Familienversicherte.

Wofür kann ich die ePA nutzen?
Beispielsweise Berechtigungen für Leistungserbringer vergeben, Dokumente einstellen / suchen / ansehen / herunterladen / löschen, Benachrichtungen aktivieren, Geräte hinzufügen, Benachrichtungsadresse ändern und Protokolle einsehen.

Welche Dokumente kann ich in der ePA sichern?
Beispielsweise Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Röntgenbilder, Laborwerte, Impfausweis und Mutterschaftspass.

Was ist, wenn ich die ePA nicht nutzen möchte?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nur auf deinen Wunsch hin möglich. Wenn du sie nicht nutzen möchten, brauchst du nichts zu tun.

Ist die ePA bei allen Krankenkassen gleich?
Alle ePA basieren auf identischen Sicherheitsstandards und verfügen über identische Grundfunktionen. Jede Krankenkasse kann grundsätzlich für die ePA zusätzliche Funktionen entwickeln.

Bei getrennten Eltern: Wer entscheidet über die ePA?
Es besteht die Möglichkeit, eine ePA für das Kind anzulegen und mehrere Geräte hinzuzufügen. Somit können beide Eltern jeweils über Ihr Smartphone auf die ePA ihres Kindes zugreifen.

Bei Pflegebedürften: Wer verwaltet die ePA?
Eine bestellte betreuende Person oder vertraute Person (Privatsache).

Kann ich auf dem Smartphone mehrere ePAs nutzen?
Ja, das ist möglich. Um auf die gespeicherten Daten zuzugreifen, musst du dich lediglich mit den jeweiligen Zugangsdaten einloggen.

Kann ich selbst mehrere ePAs nutzen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Telematikinfrastruktur (TI) prüft, ob bereits eine ePA existiert.

Gibt es einen Zugang über den Browser (auch: Sperrungen)
Ja, über diesenLink: https://iam-bms.de/auth/realms/104926702/account

Anmeldeprozess zur ePA

Wie & wo bekomme ich die ePA App auf mein Smartphone?
Du findest die App zum Download in den App Stores von Apple und Google unter dem Titel "BERGISCHE ePA"

Was ist beim Download zu beachten?
Dein Smartphone benötigt genügend Speicherplatz. Außerdem muss das Betriebssystem Ihres Smartphones kompatibel sein. Informationen hierzu findest du in der Beschreibung der App in den Stores von Apple und Google.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Nutzung?
Um die ePA der BERGISCHEN zu nutzen, bist du bei uns versichert. Du benötigst deine elektronische Gesundheitskarte (eGK), ein Android-Smartphone (mindestens Android 8) oder iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13). Smartphones mit verändertem Betriebssystem werden nicht unterstützt, d. h. lediglich native, vom Hersteller bereitgestellte Versionen.

Wie bekomme ich den Registrierungscode für die initiale Anmeldung?
Bitte vereinbare telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Den Registrierungscode erhältst du von uns persönlich in einem unserer Kundenzentren. Aufgrund der sehr hohen Datenschutzanforderungen des Gesetzgebers rund um die ePA ist eine persönliche Authentifikation im Rahmen des Termines Voraussetzung.

Wie kann ich per App auf meine ePA zugreifen?
Lade dir unsere ePA-App herunter. Öffne sie und führen die Registrierung durch. Anschließend gibst du deine persönlichen Daten ein und stimmen den Nutzungsbedingungen und Hinweisen zum Datenschutz zu. Das ist nötig, um deine persönlichen Daten zu schützen und dir zukünftige Zugriffe zu erleichtern. Du benötigst außerdem eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese nutzt du bei der Registrierung zur Bestätigung. So erhältst du alle Informationen und Aktivitäten rund um deine persönliche Patientenakte. Außerdem wird noch deine Gesundheitskarte (NFC-fähig) und dazugehörige PIN benötigt.

Kann ich die ePA auch auf meinem Tablet nutzen?
Grundsätzlich ist die ePA für Ihr Smartphone entwickelt. Von der Nutzung auf einem Tablet raten wir aufgrund von möglichen Darstellungsproblemen eher ab.

Datenschutz

Wie sicher ist die ePA?
Der Schutz deiner persönlichen Gesundheitsdaten liegt uns sehr am Herzen und hat höchste Priorität. Daher sind die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz der ePA und deren Entwickler / Anbieter sehr hoch. Weitere Informatonen findest du hier.

Wer hat Zugriff auf meine Daten der ePA?
Du entscheidest, wer auf deine Daten zugreifen darf. Leistungserbringern darfst du folgende Berechtigungen erteilen: Einstellen, Suchen, Anzeigen, Herunterladen bzw. Löschen von Dokumenten. Natürlich kannst du Berechtigungen jederzeit widerrufen. Wichtig: Berechtigungen kannst du nur Leistungserbringern erteilen, die einen Heilberufeausweis haben. Außerdem wird in der ePA protokolliert, wer wann auf welche Daten zugreift. 

Wo finde ich die Datenschutzbedingungen, denen ich zustimmen muss?
Du kannst sie direkt in der ePA App einsehen, herunterladen und akzeptieren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der BERGISCHEN findest du auf bergische-krankenkasse.de/datenschutz.

Weitere Informationen

Versichertenhelpdesk (VHD) / Ombudsstelle
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr
Telefon 0212 2262-400
E-Mail epa@bergische-krankenkasse.de

Weitere Informationen