Um die Qualität der Krankenhausbehandlung weiter zu verbessern, können Krankenkassen und Krankenhäuser sogenannte Qualitätsverträge abschließen. Dabei vereinbaren beide Seiten für einen bestimmten Zeitraum zusätzliche Qualitätsstandards, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Ziel ist es, neue Wege zu testen, mit denen die medizinische Versorgung im Krankenhaus noch sicherer und besser werden kann. Krankenhäuser, die die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen, erhalten dafür besondere Anreize.
Welche Behandlungen oder Fachbereiche für solche Qualitätsverträge infrage kommen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Anschließend wird geprüft, ob die zusätzlichen Maßnahmen tatsächlich zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen.
Ob dein Wunschkrankenhaus zu unseren Vertragspartnern gehört, erfährst Du ganz einfach über unser Kontaktformular. Wir prüfen dies gerne für dich und beantworten deine Fragen zur Krankenhausbehandlung.