Frau im Büro der Bergischen Krankenkasse bei einem Telefonat.

Krankenhausbehandlung

Plane mit uns deinen Krankenhausaufenthalt

Ambulant oder stationär

Wir finden die beste Lösung für dich

Wenn dir dein Arzt eine stationäre Einweisung verordnet, denkst du vielleicht, dass ein Krankenhausaufenthalt unumgänglich ist – auch wenn du nicht begeistert davon bist. Unser besonderer Service ist genau für solche Situationen da: Gemeinsam besprechen wir deine geplante Operation und klären, ob ein stationärer Aufenthalt wirklich notwendig ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, den Eingriff ambulant durchzuführen - Ruf uns dazu gerne einfach an oder vereinbare einen Termin in unseren Kundenzentren

Ein stationärer Aufenthalt kann sowohl für dich als auch für deine Angehörigen aufwändig sein. Die ungewohnte Umgebung kann belastend wirken, und oft wünschst du dir eine schnelle Entlassung. Im vertrauten Umfeld fühlst du dich wohler und erholst dich vielleicht sogar schneller. Doch manchmal ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, um deinen Zustand engmaschig zu überwachen oder spezielle Behandlungen durchzuführen. Unser Ziel ist es, deine Sorgen und Ängste zu nehmen und eine optimale Lösung für dich zu finden. Wir haben ein exzellentes Partnernetzwerk aufgebaut, um dir die bestmögliche ambulante Versorgung zu bieten. Wenn ein stationärer Aufenthalt nicht zu vermeiden ist, planen wir gemeinsam mit dir alle notwendigen Schritte und unterstützen dich bei der Organisation von Hilfen nach der Operation.

Ruf uns gerne an oder vereinbare einen Termin in unseren Kundenzentren und lass uns gemeinsam die beste Lösung für deine Gesundheit finden: Damit du dich sicher und gut aufgehoben fühlst. 

Zu unseren Kooperationspartnern:

Alle wichtigen Informationen

Hier fassen wir dir alle wichtigen Informationen zusammen, die du vor einem Krankenhausaufenthalt wissen solltest:

Freie Krankenhauswahl bei der BERGISCHEN

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen gilt die Regelung, dass sie nur die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus sicherstellen müssen. Nicht so bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE! Bei uns genießt du die freie Krankenhauswahl. Du entscheidest selbst, in welchem Krankenhaus du behandelt werden möchtest. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus eine Zulassung nach § 108 SGBV haben muss und die entsprechenden Kompetenzen oder Fachabteilungen besitzt. Abgesehen davon kannst du jede zugelassene Klinik im gesamten Bundesgebiet wählen – Privatkliniken und Private Krankenhäuser sind hierbei ausgenommen.

 

Kosmetische Eingriffe

Wenn bei dir ein kosmetischer Eingriff bevorsteht, ist es wichtig, im Vorfeld einen formlosen Antrag bei uns zu stellen. Dies kannst du einfach über das Nachrichtenpostfach in deiner App oder über das Kontaktformular auf unserer Website tun. Unser Team prüft dann, in welchem Umfang die BERGISCHE eine Kostenübernahme leisten kann. Mögliche Operationen umfassen:

  • Bariatische Operationen (zum Beispiel Magenband, Magenbypass)
  • Brustverkleinerungen 
  • Augenlidstraffungen
  • Narbenkorrekturen
  • Hautstraffungen

Mit einer frühzeitigen Antragstellung und der Unterstützung unseres Teams bist du bestens auf deinen kosmetischen Eingriff vorbereitet. Kontaktiere uns noch heute, um mehr zu erfahren.

 

Kostenübernahme bei einem Krankenhausaufenthalt

Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt alle Kosten für allgemeine Leistungen während deines Krankenhausaufenthalts. Dazu zählen Ärztliche Behandlung, Pflege, Arzneimittel & Medikamente, Heil- & Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung. Falls du ein Ein- oder Zweibettzimmer oder andere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchtest, benötigst du eine private Zusatzversicherung. Diese Kosten können wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen. Bist du unsicher, welche Leistungen genau übernommen werden? Unser Beratungsteam steht dir gerne telefonisch zur Verfügung.

Eigenanteil und Zuzahlungen

Versicherte über 18 Jahre zahlen für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für die vollstationäre Behandlung im Krankenhaus. Bei einer teilstationären Behandlung entfällt die Zuzahlung. Für weitere Informationen und persönliche Beratung, kontaktiere uns einfach telefonisch. Wir sind für dich da!

 

Finde hier das passende Krankenhaus für dich

Du hast noch Fragen?

Dann kontaktiere dein Team Krankenhaus bei der BERGISCHEN

Sind noch Fragen offen geblieben oder möchtest du deinen speziellen Fall einer Krankenhausbehandlung mit uns besprechen? Nutze einfach unser Kontaktformular oder kontaktiere direkt unser Team Krankenhaus. Wir freuen uns darauf, dir mit unserem ausgezeichneten Service zu helfen.

Team Krankenhausbehandlung

Telefon 0212 2262-310
Fax  0212 2262-403
E-Mail leistungen@bergische-krankenkasse.de

zum Kontaktformular

Rooming-In Kostenübernahme bis zum 13. Lebensjahr

Der Ernstfall tritt ein und dein Kind muss ins Krankenhaus. Wenn dein Kind noch nie zuvor von dir getrennt war, können eine fremde Umgebung und die Behandlung Stress auslösen. Da ist es selbstverständlich, dass du rund um die Uhr bei deinem Kind sein willst. Ärzte empfehlen hier das sogenannte Rooming-In. Diese Maßnahme bedeutet, dass ein Elternteil zusammen mit dem Kind in einem Zimmer oder in Zimmernähe übernachten darf. Während des Krankenhaus-Aufenthalts erhält die Begleitperson Unterstützung von ausgebildetem Fachpersonal und darf darüber hinaus, wenn gewünscht, selbst einige Pflegeaufgaben ausführen. 

Die BERGISCHE ist der Überzeugung, dass auch ältere Kinder sich über die Unterstützung ihrer Eltern freuen. Deshalb übernehmen wir die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres. Das gilt auch bei nicht medizinisch notwendigen Fällen, eine Begleitperson aber trotzdem gewünscht wird und und der familiäre Zuspruch einfach guttut.

Du hast Sorgen vor deinem Krankenhausaufenthalt?

Der Soziale Dienst der BERGISCHEN unterstützt dich

Wir bieten dir einen ganz besonderen Service an: unseren Sozialen Dienst. Simone Haferkorn, Sozialpädagogin, hat ein offenes Ohr für dich und hilft dir gerne wenn du Sorgen und Ängste rund um deinen Krankenhausaufenthalt hast. Außerdem ist sie auch deine Ansprechpartnerin für das Entlassmanagement, also die Zeit nach deinem Krankenhausaufenthaltes. 

zum Sozialen Dienst

Die verschiedenen Formen einer Krankenhausbehandlung

Vollstationäre Behandlung

Bei der vollstationären Behandlung bleibst Du Tag und Nacht im Krankenhaus und erhältst eine kontinuierliche medizinische Betreuung.

 

Teilstationäre Behandlung

Bei der teilstationären Behandlung bist Du nicht durchgehend im Krankenhaus, sondern wirst regelmäßig für einige Stunden medizinisch im Krankenhaus betreut.

 

Vor- und nachstationäre Behandlung

Vor- und nachstationäre Behandlungen bedeuten, dass Du nicht durchgängig im Krankenhaus bleibst und keine Verpflegung erhältst. Die vorstationäre Behandlung bereitet Dich auf einen vollstationären Krankenhausaufenthalt vor oder klärt, ob dieser notwendig ist. Die nachstationäre Behandlung sichert den Behandlungserfolg nach einem vollstationären Aufenthalt ab.

 

Tagesstationäre Krankenhausbehandlung

Für eine tagesstationäre Behandlung ist grundsätzlich eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich. Du verbringst mindestens sechs Stunden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr im Krankenhaus und erhältst überwiegend ärztliche und pflegerische Behandlungen. Dies erfolgt an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Voraussetzung ist dein Einverständnis als Patient bzw. Patientin.

 

Ambulante Behandlung

Viele kleinere und minimalinvasive Operationen werden heute ambulant durchgeführt. Das bedeutet, dass du nach der Behandlung direkt wieder nach Hause gehen kannst und die Nacht nicht im Krankenhaus verbringen musst.

 

Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Diese spezielle Krankenhausleistung für psychisch Kranke wird bei Krankenhausbehandlungsbedarf im häuslichen Umfeld durchgeführt. Mobile, fachärztlich geleitete, multiprofessionelle Teams kümmern sich um Deine Behandlung. Voraussetzung ist, dass eine vollstationäre Krankenhausbehandlung notwendig wäre. Im Krankenhaus wird entschieden, ob das Therapieziel besser stationär oder zu Hause erreicht werden kann.

 

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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