Digitalisierung von Verwaltung und Kassen

Das Onlinezugangsgesetz soll das Beantragen von Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und damit auch Krankenkassen digitaler und einfacher machen. Ein Großprojekt auf Bundes- und Landesebene, das 2023 gestartet ist.

Hier erfährst du

Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde 2020 vom Gesetzgeber beschlossen. So soll der Onlinezugriff auf Leistungen von Verwaltungen ab 2023 besser und einfacher werden. Auch die BERGISCHE KRANKENKASSE zählt als Körperschaft des öffentlichen Rechts im weitesten Sinne zur öffentlichen Verwaltung und soll noch digitaler werden.

Ziel ist, ab 2023 über 600 Leistungen von Behörden und Verwaltungen online und nach Themengebieten wie etwa Unternehmensführung und -entwicklung, Arbeit und Ruhestand, aber eben auch Gesundheit und danach weiter untergliedert nach Lebens- und Geschäftslagen geordnet anbieten zu können.

Während man früher also Leistungen einer Lebenslage bei unterschiedlichen Behörden beantragen musste, findest du dann im Portal des Bundes die unterschiedlichen Leistungen je Lebenslage an einem Ort. Diese sollst du dort auch online beantragen bzw. nutzen können.

So profitierst du vom digitalen Service der BERGISCHEN: Einfach per App.

Mit unserer App hast du unseren Service in der Hosentasche. Im Hand(y)umdrehen schickst du uns damit Dokumente aller Art, beispielsweise Rechnungen. Einfach fotografieren – und fertig. Daneben bietet die App eine Vielzahl weiterer praktischer Funktionen

  • Anträge stellen und über Bearbeitungsstand informiert werden
  • FlexiBonus² managen
  • Vorsorge- und Impferinnerungsservice
  • Krankmeldungen schicken
  • Persönliche Daten wie Adresse, Telefonnummer und vieles mehr ändern
  • Telefonpasswort und Sicherheitsfrage managen
  • Mitgliedsbescheinigung abrufen
  • Aktuelle News und Infos der BERGISCHEN

Mehr Informationen zur App findest du hier und direkt in den App-Stores von Google  und Apple.