Häufig gestellte Fragen zum Organspendeausweis
Du kannst den den Organspendeausweis entweder kostenfrei auf unserer Seite oder aber auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.organspende-info.de herunterladen oder unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 - 9040400 bestellen. Zusätzlich ist er auch in vielen Apotheken und Arztpraxen erhältlich.
Freiwilliger Organspender wirst nur du, wenn du den Ausweis vollständig ausgefüllt hast. Mit diesem Vorgang schaffst du die rechtliche Grundlage für eine Organentnahme. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.
Das Tragen eines nicht ausgefüllten Organspendeausweises macht dich demnach noch nicht zum Organspender. Solltest du deinen Ausweis ausgefüllt haben, aber nachträglich Angaben ändern wollen, so fülle bitte wieder einen neuen Ausweis mit den akualisierten Daten aus.
Dein ausgefüllte Organspendeausweis ist auch im Ausland gültig, unabhängig von den dortigen Regelungen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt mitzuführen.
Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Beiblätter zum Organspendeausweis in 25 Sprachen, unter anderem in Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Bulgarisch und Ungarisch, heruntergeladen werden.
Ja, auch Minderjährige können laut Transplantationsgesetz die Bereitschaft zur Gewebe- und Organspende ab dem 16. Lebensjahr und Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Dies bedarf keiner Einwilligung der Eltern.
Ja, mittlerweile gibt es kostenlose Apps für Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte. Diese Organspendeausweise sind identisch mit dem Ausweis auf Papier. Die persönlichen Daten können ebenso eingetragen werden wie die Entscheidung darüber, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Die Erlaubnis kann auch auf für einzelne oder bestimmte Organe beschränkt werden. Darüber hinaus ist es möglich, die Entscheidung über eine Spende einer bestimmten Person zu übertragen.
Nein, eine Voruntersuchung ist weder sinnvoll noch notwendig, da sich der Gesundheitszustand eines Menschen immer verändern kann. Erst wenn es zu einer Organspende kommt, findet eine medizinische Prüfung statt, ob das jeweilige Organ für eine Transplantation geeignet ist.
In der Regel ist das eine sinnvolle Empfehlung. Am besten mit dem Personalausweis zusammen. Wer das allerdings nicht will, sollte eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und dieser mitteilen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.
Ja, denn im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz soll zukünftig auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Speicherung der Organspendebereitschaft genutzt werden. Für alle Versicherten sind die Angaben der Speicherung freiwillig.