Heil- und Hilfsmittel –

was der Arzt verordnet

Heilmittel

Behandlungen, die Ihre Gesundung fördern. Ausgebildete Therapeuten stellen die sachgerechte und qualifizierte Durchführung sicher.

Zu ärztlich verordneten Heilmitteln zählen beispielsweise:

  • Bäder
  • Massagen
  • Krankengymnastik
  • Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie

Die BERGISCHE übernimmt die Kosten im Rahmen der Heilmittel-Richtlinien.
 

Brillen & Kontaktlinsen

Wusstest du schon? Bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE kannst du von bis zu 300 € Zuschuss für deine Brille oder Kontaktlinsen profitieren. 

Hilfsmittel

Unterstützung für Ihren Körper – sogar im direkten Wortsinn. Hilfsmittel, die der Arzt verordnet, sind zum Beispiel:

  • Gehhilfen
  • Rollator
  • Stützkorsett
  • Krankenbett
  • Badehilfen
  • Prothesen

Sie erhalten die Hilfsmittel über Ihre BERGISCHE. Zur Verfügung stellt sie in der Regel ein Sanitätshaus oder eine Apotheke.

Viele der Hilfsmittel verbleiben im Besitz des Leistungserbringers. Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, rufen Sie uns an. Wir veranlassen dann, dass dieses wieder abgeholt wird.
 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zur Hilfsmittelversorgung? Gerne beät Sie unser Team Heil- und Hilfsmittel. Rufen Sie einfach an, 0212 2262-350. Oder schicken Sie uns eine E-Mail an aerztliche.behandlung@bergische-krankenkasse.de 

Online Vertragspartnersuche

Alternativ oder ergänzend zu unserer persönlichen Beratung können Sie über diese Onlinesuche einen Vertragspartner der BERGISCHEN finden, vom dem Sie Hilfsmittel beziehen oder sich beraten lassen können.

Hinweis: Die in dieser Datenbank enthaltenen Informationen über die Vertragspartner sind auf Grund des ständigen Wandels gegebenenfalls nicht vollständig. Bevor Sie einen Hilfsmittelanbieter mit der Lieferung beauftragen, klären Sie bitte mit ihm, ob er berechtigt ist, das benötigte Hilfsmittel für Versicherte der BERGISCHEN Krankenkasse abzugeben.