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Im Kindes- und Jugendlichenalter kann es häufig vorkommen, dass kleine feine Risse und Vertiefungen (Fissuren) in der Zahnoberfläche entstehen. Um Karies zu vermeiden, werden diese Risse bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung mit Kunststoff geschlossen. Diese Versiegelung ist eine prophylaktische Maßnahme, die bei den großen Backenzähnen (Molaren) für Kinder unter 18 Jahren von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Da im Laufe des Lebens das Kariesrisiko ab- und das Parodontitisrisiko zunimmt, sollte man in der Regel Fissurenversiegelungen zwischen dem 6. und dem 17. Lebensjahr durchgeführen. In den ersten Monaten nach der Versiegelung kann es vorkommen, dass sich ein Teil des verwendeten Kunststoffes herauslöst. Es ist daher ratsam, eine Kontrolluntersuchung durchführen zu lassen, um die beschädigte Versiegelung zu erneuern. Normalerweise hält der Kunststoff dann etwa für 10 bis 15 Jahre.
Insbesondere für Menschen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Einschränkung nicht eigenständig zu einer regelmäßigen und gründlichen Mundhygiene fähig sind und bei Menschen mit erhöhtem Kariesrisiko ist eine prophylaktische Zahnversiegelung ratsam.
Die Fissurenversiegelung der beiden großen Backenzähne vor den Weisheitszähnen (Molaren) ist für Kinder von 6 bis 17 Jahren eine gesetzliche Kassenleistung.
Zusätzlich zu den großen Backenzähnen können auch die Seitenzähne bzw. kleinen Backenzähne (Prämolaren) versiegelt werden. Versicherte bei der BERGISCHEN können die einmalige Versiegelung der Prämolaren (Zahn 4 und 5) im FlexiBonus² erstatten lassen. Dieses Extra gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.