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Zahnersatz kann ganz schön teuer werden. Das ist kein Wunder, denn: So individuell wie jeder Mensch sind auch seine Zähne. Deshalb ist jeder Zahnersatz ein Unikat, das individuell geplant, hergestellt und angepasst werden muss. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen – also auch deine BERGISCHE – einen Festzuschuss, der für jede Behandlungsart per Gesetz definiert ist.
Doch was, wenn du ohnehin schon mit jedem Cent kalkulieren musst? Für Menschen mit besonders niedrigem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Diese gilt für alle Kassen gleich und wird jedes Jahr neu gesetzlich festgelegt.
Versicherte haben bei der Versorgung mit Zahnersatz Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die gültige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese betragen für das Jahr 2020, abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt:
Zu den Einnahmen werden auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger mit einberechnet.
Für die Härtefallregelung kommt außerdem in jedem Fall infrage, wer
Wer knapp über der Grenze liegt, die die Härtefälle bestimmt, für den kommt möglicherweise die gleitende Härtefallregelung in Frage. Härtefall bedeutet, dass der Festzuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz verdoppelt wird. Bei der gleitenden Härtefallregelung wird zunächst ermittelt, um welchen Betrag das Einkommen die Härtefallgrenze übersteigt. Dieser Unterschied (Differenzbetrag) mal drei bestimmt die „zumutbare Belastung“.
Liegt dein Einkommen beispielsweise 27 € über der Härtefallgrenze, beträgt die zumutbare Belastung 3x 27 € = 81 € .
Kommt für dich die gleitende Härtefallregel infrage, dann erhältst du zum Zahnersatz:
Der Betrag aus der gleitenden Härtefallregelung darf den doppelten Festzuschuss nicht übersteigen.