Dritte Zähne aus dem sonnigen Süden?

Stell rechtzeitig deinen Antrag!

Wer sein Rentnerdasein im warmen Süden verbringt oder sich aus anderen Gründen länger nicht in Deutschland aufhält, möchte mitunter seinen Zahnersatz gleich im Land erstellen lassen. Das kann sinnvoll sein – es gibt jedoch einiges zu beachten.

Manche entscheiden sich auch für eine Behandlung im Ausland, weil sie dort günstiger ist. Denk in diesem Fall daran, dass möglicherweise weitere Behandlungstermine nötig werden können. Einige ausländische Zahnärzte haben Kooperationspartner in Deutschland, die solche Korrekturen vornehmen können. Erkundige dich danach.

Für Zahnersatz im Ausland solltest du folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Im Ausland erstellter Zahnersatz muss immer vor Beginn der Behandlung genehmigt worden sein
  • Zuschüsse erhältst du nur bei Behandlung innerhalb der EU, des  Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz. Für Behandlungen in anderen Ländern, zum Beispiel der Türkei, dürfen keine Kosten erstattet werden!
  • Vor der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan von einem deutschen oder ausländischen Zahnarzt erstellt werden.
  • Erstellt ein ausländischer Zahnarzt den Heil- und Kostenplan, muss dieser in deutscher Sprache verfasst sein und den deutschen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen. Er kann ggfs. durch einen deutschen Vertragszahnarzt gutachterlich geprüft werden.
  • Es gilt das Landesrecht, insbesondere bei Gewährleistungsansprüchen. Diese muss der Versicherte selbst geltend machen. Ein Mängelverfahren nach deutschem Recht ist daher nicht möglich.
  • Die Bewilligung gilt nur für die gleiche Art der Versorgung.


Auch bei der Bezahlung greifen einige Besonderheiten:

  • Die Rechnung muss zunächst vollständig selbst bezahlt werden.
  • Die Erstattung erfolgt maximal in Höhe der deutschen Vertragssätze.
  • Die Bonusregelung für Zahnersatz bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt greift auch bei Behandlung im Ausland.
  • Es entstehen Verwaltungskosten zulasten des Versicherten in Höhe von 10 Prozent (mindestens 3 €, höchstens 50 €).
  • Zur Erstattung benötigen wir den genehmigten Heil- und Kostenplan und eine Übersetzung der detaillierten Rechnung sowie der Material- und Laborkostenaufstellung. Die Übersetzungskosten trägt der Versicherte.
  • Außervertragliche Leistungen können nicht berücksichtigt werden.

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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