Du bist mit einer Entscheidung der BERGISCHEN nicht einverstanden und willst Widerspruch einlegen?
Wir klären dich über die frist- und formgerechte Einlegung von Widersprüchen auf.
Frist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bei der BERGISCHEN eingehen. Die Bekanntgabe tritt ein, sobald unsere Entscheidung in deinem Verantwortungsbereich eingeht. Sie kann also auch eintreten, wenn du Post in deinem elektronischen Nachrichtenpostfach erhältst oder ein Brief in deinen Briefkasten eingeworfen wird. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass die Bekanntgabe in jedem Fall spätestens am 3. Werktag nach Versand des elektronischen Dokuments oder des Briefes eintritt.
Form
Der Gesetzgeber hat für die Einlegung des Widerspruchs verschiedene formale Möglichkeiten vorgesehen, mit denen wir sicherstellen können, dass der Widerspruch tatsächlich von dir persönlich eingelegt wird:
- Schriftlich: Dein Widerspruch erreicht uns per Brief. Wichtig ist, dass dieser auch deine Unterschrift enthält.
- Digital: Du kannst uns deinen Widerspruch auch bequem über unsere BERGISCHE App oder über die Online-Geschäftsstelle schicken.
Wichtig: Wenn du uns deinen Widerspruch per E-Mail schicken möchtest, ist dieser nur dann formgerecht, wenn das Widerspruchsschreiben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und beigefügt wird. Eine einfache E-Mail genügt für die formgerechte Einlegung eines Widerspruchs nicht aus.
Elektronische Erklärung
- Du kannst deinen Widerspruch auch durch die Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung einreichen. Dies ist möglich über:
- Ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach,
- Ein auf gesetzlicher Grundlage errichtetes elektronisches Postfach,
- Ein elektronisches Postfach einer Behörde oder einer Person des öffentlichen Rechts,
- Ein elektronisches Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung, sofern ein Identifizierungsverfahren gemäß den Regelungen der aufgrund des § 130a Abs. 2 S. 2 ZPO erlassenen Rechtsverordnung eingerichtet wurde.
- Alternativ kann die Schriftform auch durch den Versand einer De-Mail ersetzt werden.
Zur Niederschrift:
Auch in unseren Kundenzentren können unsere Kolleginnen und Kollegen deinen Widerspruch während der Öffnungszeiten persönlich zur Niederschrift entgegennehmen. Bitte halte dazu deine elektronische Gesundheitskarte oder deinen Personalausweis bereit.