Elektronische Gesundheitskarte (eGK) beantragen

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis bei deiner Krankenkasse. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du bei der BERGISCHEN versichert bist.

Hier erfährst du:

An welchen Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse?

Über die elektronische Gesundheitskarte rechnet die BERGISCHE KRANKENKASSE deine Behandlungskosten für dich ab. Für die Karte selbst fallen keine Kosten für dich an.

Wie kannst du die eGK beantragen?

In der Regel erhältst du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch vor Beginn deiner Versicherung von der BERGISCHEN KRANKENKASSE. Bitte beachte, dass wir für die Ausstellung der eGK immer ein Passbild-ähnliches Foto von dir benötigen. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel pflegebedürftige Menschen. Siehe hierzu auch „Lichtbild zur elektronischen Gesundheitskarte“.

Wenn du deine eGK verloren hast oder diese defekt ist, kannst du eine neue eGK telefonisch oder schriftlich bei uns beantragen. Das gleiche gilt bei Namensänderungen, bei denen wir zusätzlich die Änderungsurkunde benötigen. Wir stellen dir dann gerne eine neue Karte innerhalb der nächsten 10 Tage aus. Bei einer Adressänderung wird hingegen keine neue Karte ausgestellt: Die Adresse übertragen wir beim nächsten Arztbesuch digital auf die Karte.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK) beantragen

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Gesundheitskarte findest du im § 291 und 291a SGB V.