Beantragung und Beendigung einer freiwilligen Versicherung

Für wen kommt eine freiwillige Versicherung infrage?

Wenn deine Versicherungspflicht oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet und du keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hast, wirst du im Regelfall freiwilliges Mitglied der BERGISCHEN. Wir informieren dich über die „automatische“ Fortführung deiner Versicherung und lassen dir die erforderlichen Unterlagen zukommen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie lange du davor bereits gesetzlich versichert warst.

Alternativ kannst du nach der Beendigung der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung als freiwilliges Mitglied zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln. In diesem Fall musst du bei der gewählten Krankenkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Außerdem benötigst du eine Vorversicherungszeit. Das heißt, du musst in der Vergangenheit bereits eine bestimmte Zeit lang gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Wann endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV)?

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet zum Beispiel, wenn

  • dein Gehalt über der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Versicherungspflicht liegt,
  • du dich selbstständig machst oder in die Freiberuflichkeit beziehungsweise
  • in das Beamtenverhältnis wechselst.

Wann endet die Familienversicherung?

Deine Familienversicherung kann unter anderem enden, weil dein privat versicherter Elternteil mehr verdient als dein gesetzlich versicherter Elternteil.

Was ist, wenn du vorher nicht gesetzlich versichert warst?

Wenn du bislang nicht gesetzlich versichert warst und die Voraussetzungen auf dich zutreffen, kannst du einen freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Je nach Personengruppe musst du hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für freiwillig Versicherte?

Freiwillig Versicherte erhalten die gleichen Leistungen wie Pflichtversicherte. Unter anderem können sie Kinder kostenfrei mitversichern.

Welche Unterlagen werden bei einem Wechsel zur BERGISCHEN KRANKENKASSE benötigt?

Bei einem Wechsel zu uns benötigen wir von dir

Je nach deiner Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Fall melden wir uns bei dir.

Welche Voraussetzungen gelten für die freiwillige Versicherung?

Du kannst auf Antrag freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn

  • deine gesetzliche Versicherungspflicht endet und du
  • unmittelbar vor dem Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert warst oder
  • in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 24 Monate gesetzlich versichert warst. (Diese Bedingung gilt im Regelfall nur dann, wenn du zu Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft die Krankenkasse wechselst.)
  • deine Familienversicherung endet und du oder der Elternteil, der dich bislang mitversichert hat, unmittelbar vor dem Ende der Familienversicherung mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert oder in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 24 Monate gesetzlich versichert wart. (Diese Bedingung gilt im Regelfall nur dann, wenn du zu Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft die Krankenkasse wechselst).
  • du erstmals eine Arbeitsstelle in Deutschland antrittst und dein Einkommen aus der Beschäftigung über der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • deine frühere gesetzliche Mitgliedschaft als Arbeitnehmer durch einen Arbeitsaufenthalt im Ausland endete und du innerhalb von zwei Monaten nach der Rückkehr nach Deutschland wieder eine Arbeit aufnimmst.
  • du schwerbehindert bist und du, ein Elternteil oder dein/e Ehe- oder Lebenspartner/in in den fünf Jahren vor deinem Antrag mindestens drei Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wart. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben zudem Altersgrenzen festgelegt.
  • du als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach Deutschland ziehst und bisher im Ausland gesetzlich krankenversichert warst.
  • du als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat aus dem Dienst ausscheidest.

Welche Fristen musst du beachten?

Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragst du spätestens drei Monate nach:

  • deinem Ausscheiden aus der gesetzlichen Versicherungspflicht beziehungsweise aus der Familienversicherung,
  • dem Beginn deiner erstmaligen Beschäftigung, bei der du ein Gehalt über Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehst,
  • deiner Rückkehr nach Deutschland,
  • der Feststellung deiner Schwerbehinderung oder
  • dem Ende deiner Dienstzeit als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat.

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler musst du die freiwillige Krankenversicherung innerhalb von sechs Monaten nach deinem Umzug nach Deutschland oder spätestens drei Monate nach deinem letzten Bezug von Arbeitslosengeld II beantragen.

Welche Kosten entstehen für dich?

Für den Antrag musst du nichts bezahlen.

Wie kannst du die freiwillige Versicherung beantragen?

Den Antrag auf eine freiwillige Krankenversicherung kannst du online, per Post, Fax oder persönlich einreichen. Füll unser Antragsformular aus und reich es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Wir prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllst, und teilen dir das Ergebnis mit.

Wenn du als freiwilliges Mitglied deine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchtest, kannst du einen Neuaufnahmeantrag bei deiner neu gewählten Krankenkasse stellen. Um die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kümmert sich dann deine neue Krankenkasse. Hierfür nutzen die Krankenkassen ein elektronisches Meldeverfahren untereinander.

Wie kannst du die freiwillige Versicherung kündigen?

Bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse leitet die neue Kasse die Kündigung in die Wege. Nur bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung musst du selbst kündigen.

Welche Unterlagen werden für die Kündigung der freiwilligen Versicherung benötigt?

Um die freiwillige Mitgliedschaft zu kündigen, benötigst du eine anschließende Krankenversicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie läuft die Kündigung ab?

Wenn du deine freiwillige Mitgliedschaft kündigst, um zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, reich deine formlose Kündigung zusammen mit dem Nachweis über eine anschließende Krankenversicherung in der PKV bei uns ein. Die Unterlagen kannst du online, per Post oder persönlich einreichen. Wir prüfen, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und teilen dir mit, ob du die freiwillige Mitgliedschaft beenden kannst.

Welche Fristen musst du bei der Kündigung beachten?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ausschlaggebend ist dabei der Eingang deiner Kündigung. Schickst du beispielsweise die Kündigung für deine freiwillige Mitgliedschaft am 29. April ab, sie geht aber erst am 2. Mai bei uns ein, endet deine Mitgliedschaft am 31. Juli.

Für die Kündigung reicht ein kurzes formloses Schreiben.

Kannst du aus einer PKV in die freiwillige gesetzliche Versicherung wechseln?

Aus einer privaten Krankenversicherung kannst du in der Regel nicht in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Möglich ist lediglich der Wechsel in die gesetzliche Pflicht- oder Familienversicherung, wenn du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung und Beendigung der freiwilligen Versicherung findest du in § 9 SGB V, § 188 Absatz 4 SGB V und § 191 Nummer 3 SGB V. Solltest du mit einer Entscheidung über die Aufnahme oder Beendigung der freiwilligen Versicherung nicht einverstanden sein, kannst du Widerspruch einlegen bzw. vor dem Sozialgericht klagen.