Gesetzliche Krankenkasse wählen oder wechseln

Wenn du zum ersten Mal oder erneut krankenversicherungspflichtig wirst – beispielsweise zum Beginn einer Ausbildung, beim Start ins Arbeitsleben oder einem Arbeitgeberwechsel –, kannst du bis spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankenkasse wählen. Du möchtest dich neu gesetzlich versichern? Die BERGISCHE ist für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg geöffnet. 

Hier erfährst du:

Wie kannst du dich neu gesetzlich versichern?

  • Gib eine Mitgliedserklärung bei der gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl ab.
  • Die Krankenkasse sendet dir eine Mitgliedschafts-Bestätigung.
  • In dieser Bestätigung wirst du auch auf deine Mitteilungspflichten gegenüber deinem Arbeitgeber hingewiesen.
  • Du informierst deinen Arbeitgeber über deine Krankenkassenwahl.

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 3 Werktage.

Welche Voraussetzungen bestehen für einen Krankenkassen-Wechsel?

Wenn du deine Krankenkasse wechseln möchtest und sich an deiner Versicherungspflicht oder deiner freiwilligen Krankenversicherung nichts verändert hat, stellst du einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse. Dabei musst du im Regelfall eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende bei der alten Krankenkasse einhalten. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann deine neue Krankenkasse.

Wie kannst du die Krankenkasse wechseln?

  • Kontaktiere die Krankenkasse, bei der du versichert sein möchtest.
  • Die neu gewählte Krankenkasse meldet im elektronischen Verfahren den Kassenwechsel an deine bisherige Krankenkasse.
  • Die bisherige Krankenkasse bestätigt innerhalb von 2 Wochen elektronisch das Ende der Mitgliedschaft an die neue Krankenkasse.
  • Die neue Krankenkasse informiert dich über den Zeitpunkt des Kassenwechsels.
  • Du informierst deinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel.
  • Dein Arbeitgeber nimmt die Abmeldung zur bisherigen Krankenkasse und die Anmeldung zur neuen Krankenkasse vor.

Die neu gewählte Krankenkasse bestätigt deinem Arbeitgeber das Bestehen der Mitgliedschaft.

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 7 bis 14 Werktage.

Was passiert, wenn du keine Krankenkasse wählst?

Wenn du dein Krankenkassenwahlrecht nicht oder nicht rechtzeitig ausübst, ist die Krankenkasse für dich zuständig, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat.

Wenn für dich noch nie eine gesetzliche Krankenkasse zuständig war – weil du beispielsweise aus dem Ausland nach Deutschland gekommen bist – und du keine Krankenkasse auswählst, kann dein Arbeitgeber dich bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern.