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Wenn du zum ersten Mal oder erneut krankenversicherungspflichtig wirst – beispielsweise zum Beginn einer Ausbildung, beim Start ins Arbeitsleben oder einem Arbeitgeberwechsel –, kannst du bis spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankenkasse wählen. Du möchtest dich neu gesetzlich versichern? Die BERGISCHE ist für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg geöffnet.
Hier erfährst du:
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 3 Werktage.
Wenn du deine Krankenkasse wechseln möchtest und sich an deiner Versicherungspflicht oder deiner freiwilligen Krankenversicherung nichts verändert hat, stellst du einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse. Dabei musst du im Regelfall eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende bei der alten Krankenkasse einhalten. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann deine neue Krankenkasse.
Die neu gewählte Krankenkasse bestätigt deinem Arbeitgeber das Bestehen der Mitgliedschaft.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 7 bis 14 Werktage.
Wenn du dein Krankenkassenwahlrecht nicht oder nicht rechtzeitig ausübst, ist die Krankenkasse für dich zuständig, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat.
Wenn für dich noch nie eine gesetzliche Krankenkasse zuständig war – weil du beispielsweise aus dem Ausland nach Deutschland gekommen bist – und du keine Krankenkasse auswählst, kann dein Arbeitgeber dich bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern.