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Wenn du aufgrund einer Erkrankung zu Hause eine qualifizierte Pflegekraft benötigst, kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse häusliche Krankenpflege beantragen.
Hier erfährst du:
Wenn du aufgrund einer Erkrankung zu Hause eine qualifizierte Pflegekraft benötigst, kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse häusliche Krankenpflege beantragen. Dafür benötigst du eine ärztliche Verordnung.
Der Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der BERGISCHEN KRANKENKASSE ab. Erwachsene zahlen für jede Verordnung 10,00 € plus 10 Prozent der Kosten als gesetzliche Zuzahlung. Das gilt pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage, an denen du die häusliche Krankenpflege in Anspruch nimmst.
Den Antrag auf häusliche Krankenpflege kannst du über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle stellen. Und so läuft es ab:
Die rechtlichen Grundlagen für häusliche Krankenpflege findest du im § 37 SGB V sowie im § 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989).