Wenn du aufgrund einer Erkrankung zu Hause eine qualifizierte Pflegekraft benötigst, kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse häusliche Krankenpflege beantragen.

Hier erfährst du:

Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?

Wenn du aufgrund einer Erkrankung zu Hause eine qualifizierte Pflegekraft benötigst, kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse häusliche Krankenpflege beantragen. Dafür benötigst du eine ärztliche Verordnung.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der BERGISCHEN KRANKENKASSE ab. Erwachsene zahlen für jede Verordnung 10,00 € plus 10 Prozent der Kosten als gesetzliche Zuzahlung. Das gilt pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage, an denen du die häusliche Krankenpflege in Anspruch nimmst.

Wie kannst du den Antrag stellen?

Den Antrag auf häusliche Krankenpflege kannst du über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle stellen. Und so läuft es ab:

  • Deine Ärztin oder dein Arzt verordnet dir häusliche Krankenpflege.
  • Du suchst dir einen Pflegedienst deiner Wahl aus und legst die Verordnung dem Pflegedienst vor.
  • In der Regel kümmert sich der Pflegedienst um die Beantragung bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE.
  • Du und dein ausgewählter Pflegedienst erhaltet eine schriftliche Kostenzusage.

Zum Antrag auf häusliche Krankenpflege

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für häusliche Krankenpflege findest du im § 37 SGB V sowie im § 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989).