Pflegesachleistungen sind zum Beispiel körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung.

Hier erfährst du:

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung?

Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Die Leistungen erbringt ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst.

An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegekasse?

Pflegegrad 2  –     724,00 €
Pflegegrad 3  –  1.363,00 €
Pflegegrad 4  –  1.693,00 €
Pflegegrad 5  –  2.095,00 €

Bei Pflegegrad 1 kannst du ausschließlich den Entlastungsbetrag beantragen. Damit stehen dir für deine Pflege monatlich 125 € zur Verfügung.

Nehmen pflegebedürftige Menschen die ambulanten Pflegesachleistungen nicht bis zum Maximalbetrag in Anspruch, kann die Leistung in eine Kombinationsleistung umgewandelt werden. Du erhältst dann ein anteiliges Pflegegeld.

Wie kannst du den Antrag stellen?

Du reichst den schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse ein. Dies kann online oder per Post erfolgen.

Zum Antrag Pflegeleistungen

 

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für Pflegesachleistungen findest du in § 36, § 38 und § 7a SGB XI.