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Pflegesachleistungen sind zum Beispiel körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung.
Hier erfährst du:
Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Die Leistungen erbringt ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst.
Pflegegrad 2 – 724,00 €
Pflegegrad 3 – 1.363,00 €
Pflegegrad 4 – 1.693,00 €
Pflegegrad 5 – 2.095,00 €
Bei Pflegegrad 1 kannst du ausschließlich den Entlastungsbetrag beantragen. Damit stehen dir für deine Pflege monatlich 125 € zur Verfügung.
Nehmen pflegebedürftige Menschen die ambulanten Pflegesachleistungen nicht bis zum Maximalbetrag in Anspruch, kann die Leistung in eine Kombinationsleistung umgewandelt werden. Du erhältst dann ein anteiliges Pflegegeld.
Du reichst den schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse ein. Dies kann online oder per Post erfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen für Pflegesachleistungen findest du in § 36, § 38 und § 7a SGB XI.