Du benötigst Unterstützung bei deiner häuslichen Pflege, da diese nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, und interessierst dich für teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege?

Hier erfährst du:

Wer hat Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

Die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können neben der häuslichen Pflege wie dem Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung genutzt werden. Eine Anrechnung erfolgt nicht.

An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegekasse?

Pflegegrad 2   –     689,00 €
Pflegegrad 3   –  1.298,00 €
Pflegegrad 4   –  1.612,00 €
Pflegegrad 5   –  1.995,00 €                       

Die Pflegekasse übernimmt bei der Tages- oder Nachtpflege die pflegebedingten Kosten sowie die Aufwendungen für die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Die Tages- oder Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung zur Einrichtung und zurück. Die Pflegekasse rechnet die Kosten in der Regel direkt mit der Einrichtung ab.

Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen privat getragen werden.

Wie kannst du den Antrag stellen?

Du reichst den schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse ein. Dies kannst du online oder per Post erledigen. Du und deine ausgewählte Einrichtung erhaltet eine schriftliche Kostenzusage.

Zum Antrag auf Tages- und Nachtpflege

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen zu Tages- und Nachtpflege findest du im § 41 SGB XI.