Kommen pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht mehr selbstständig zurecht und können nicht häuslich gepflegt werden, ist die Pflege in einem Pflegeheim notwendig.

Hier erfährst du:

Wer hat Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen?

Kommen pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht mehr selbstständig zurecht und können nicht häuslich gepflegt werden, ist die Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Die Pflegeversicherung trägt auf Antrag einen Teil der Kosten.

An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegekasse?

Der Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen hängt von der jeweiligen Pflegeeinstufung ab.

Pflegegrad 2  –     770,00 €
Pflegegrad 3  –  1.262,00 €
Pflegegrad 4  –  1.775,00 €
Pflegegrad 5  –  2.005,00 € 

Meist liegen die Kosten der vollstationären Pflege über dem Betrag, den deine Pflegekasse übernimmt. Du zahlst dann einen Eigenanteil. Seit Januar 2022 reduziert die Pflegekasse zudem deinen Eigenanteil um einen Zuschlag für die pflegebedingten Aufwendungen. Der Zuschlag hängt von der Dauer der vollstationären Pflege ab.

Verweildauer im Heim  –  Leistungszuschlag in Prozent

0-12 Monate  –  5 %
ab dem 13. Monat bis 24. Monat  –  25%
ab dem 25. Monat bis 36. Monat  –  45%
ab dem 37. Monat  –  70%

Wie kannst du den Antrag stellen?

Du reichst den schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse ein. Dies kann online oder per Post erfolgen. Du und deine ausgewählte Einrichtung erhaltet eine schriftliche Kostenzusage.

Zum Antrag auf Pflegeleistungen

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für vollstationäre Pflegeleistungen findest du im § 43 SGB XI.