Wenn du aus der Versicherung ausscheidest, kannst du auf Antrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleiben.

Hier erfährst du:

Wann kannst du die Weiterversicherung beantragen?

Wenn deine Versicherungspflicht endet, kannst du auf Antrag weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Dies schließt die familienversicherten Angehörigen mit ein. Die reine Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung kannst du nur dann beantragen, wenn deine Versicherungspflicht endet und du gleichzeitig wegen eines Umzugs ins Ausland oder aus anderen Gründen nicht weiter in Deutschland krankenversichert – und damit auch pflegeversichert – bist.

Für wen kommt die Weiterversicherung infrage?

Die Möglichkeit der Weiterversicherung betrifft Personen, die bisher versicherungspflichtig nach § 5 SGB V waren. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
  • Eingeschriebene Studierende
  • Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II oder Arbeitslosengeld
  • Künstler und Publizisten
  • Beschäftigte in anerkannten Blinden- oder Behindertenwerkstätten
  • Anspruchsberechtigte für eine Waisenrente oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Du warst bereits gesetzlich versichert, entweder ununterbrochen in den vergangenen 12 Monaten oder für insgesamt mindestens 24 Monate in den vergangenen 5 Jahren.
  • Du bist nicht anderweitig versichert, zum Beispiel über eine private Krankenversicherung oder über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Klärung Versicherungsschutz

Wie geht es weiter?

Eine Weiterversicherung wird in der Regel über die freiwillige Versicherung umgesetzt. Hier findest du weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Weiterversicherung findest du im § 26 SGB XI und § 9 SGB V.