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Wenn du aus der Versicherung ausscheidest, kannst du auf Antrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleiben.
Hier erfährst du:
Wenn deine Versicherungspflicht endet, kannst du auf Antrag weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Dies schließt die familienversicherten Angehörigen mit ein. Die reine Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung kannst du nur dann beantragen, wenn deine Versicherungspflicht endet und du gleichzeitig wegen eines Umzugs ins Ausland oder aus anderen Gründen nicht weiter in Deutschland krankenversichert – und damit auch pflegeversichert – bist.
Die Möglichkeit der Weiterversicherung betrifft Personen, die bisher versicherungspflichtig nach § 5 SGB V waren. Dazu gehören unter anderem:
Eine Weiterversicherung wird in der Regel über die freiwillige Versicherung umgesetzt. Hier findest du weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung.
Die rechtlichen Grundlagen für die Weiterversicherung findest du im § 26 SGB XI und § 9 SGB V.