Hinweis für dich
Du verlässt jetzt die Webseite der BERGISCHEN Krankenkasse. Für die Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Abbrechen
Wenn du pflegebedürftig bist, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an deine individuellen Belange anzupassen. Die Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse gewährt finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten in deiner Häuslichkeit.
Hier erfährst du:
Wenn du pflegebedürftig bist, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an deine individuellen Belange anzupassen. Die Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse gewährt finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten in deiner Häuslichkeit. Die Umbaumaßnahme ermöglicht die häusliche Pflege, erleichtert den pflegebedürftigen Menschen oder deren Pflegepersonen die häusliche Pflege oder versetzt den Pflegebedürftigen in die Lage, wieder ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Die Umbaumaßnahme überschreitet nicht das Maß des Notwendigen.
Der maximale Zuschuss beträgt 4.000 € nach Bewilligung der Maßnahme. Dieser Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt.
Du reichst den schriftlichen Antrag inklusive Kostenvoranschlägen bei der Pflegekasse der BERGISCHEN KRANKENKASSE ein. Dies kann postalisch oder auf dem elektronischen Weg erfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen findest du im § 40 Absatz 4 und § 29 SGB XI.