Wenn du pflegebedürftig bist, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an deine individuellen Belange anzupassen. Die Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse gewährt finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten in deiner Häuslichkeit.

Hier erfährst du:

Wer hat Anspruch auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds?

Wenn du pflegebedürftig bist, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an deine individuellen Belange anzupassen. Die Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse gewährt finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten in deiner Häuslichkeit. Die Umbaumaßnahme ermöglicht die häusliche Pflege, erleichtert den pflegebedürftigen Menschen oder deren Pflegepersonen die häusliche Pflege oder versetzt den Pflegebedürftigen in die Lage, wieder ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Die Umbaumaßnahme überschreitet nicht das Maß des Notwendigen.

An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegekasse?

Der maximale Zuschuss beträgt 4.000 € nach Bewilligung der Maßnahme. Dieser Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt.

Wie kannst du den Antrag stellen?

Du reichst den schriftlichen Antrag inklusive Kostenvoranschlägen bei der Pflegekasse der BERGISCHEN KRANKENKASSE ein. Dies kann postalisch oder auf dem elektronischen Weg erfolgen.

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Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen findest du im § 40 Absatz 4 und § 29 SGB XI.