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Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Versorgungsform der Palliativmedizin und -pflege. Schwerstkranken Menschen wird in häuslichen Umgebung ein würdiges und selbstbestimmtes Lebensende ermöglicht.
Patienten und Angehörige werden dafür von speziell geschulten Palliativ-Care-Teams (PCT) betreut. Diese Expertinnen und Experten stammen aus unterschiedlichen Fachgebieten und sind rund um die Uhr erreichbar.
Wenn der Patient oder die Patientin vollstationär im Hospiz aufgenommen wird. Versicherte der BERGISCHEN zahlen nur eventuelle Zusatzleistungen wie Telefon- oder TV-Anschluss.
Benötigt wird lediglich eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes.
Wesentliche Voraussetzung ist eine begründete ärztliche Einschätzung. In der Regel erstellt sie der behandelte Arzt oder die behandelnde Ärztin auf einem entsprechenden Vordruck (Verordnung).
Oft gibt es viele Fragen. Besonders wichtig ist häufig die Wahl möglicher Leistungen und geeigneter ambulanter und stationärer Dienste. Wir beraten gerne persönlich und vertrauensvoll zu allen Fragen.
Normalerweise reicht es, wenn Sie die Verordnung für die SAPV unterschreiben und an das ausgewählte Palliativ-Care-Team (PCT) weiterleiten. Grundsätzlich stimmt sich dann das PCT direkt mit der BERGISCHEN ab.
Die SAPV kann im häuslichen Umfeld oder einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht werden. Daneben besteht die Möglichkeit, den erforderlichen ärztlichen Teil der SAPV-Leistung in einem stationären Hospiz durchzuführen.