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Varizen („Krampfadern") können auf verschiedene Weise behandelt werden. Besondes schonend ist eine ambulante Laser-OP.
Die Kosten der ambulanten Laser-OP wird von der BERGISCHEN bis zu einem Betrag von 750 € innerhalb von drei Kalenderjahren erstattet.
Die Vorteile einer ambulanten Laser-OP bei Varizen:
Beim Blick auf die Beine fällt es dir auf: Geschlängelte, knotig oberflächliche Venen, auch Krampfadern (Varizen) genannt. Varikose, das Krampfaderleiden, ist bei Frauen häufiger verbreitet als bei Männern und kann im zunehmenden Alter verstärkt auftreten. Die Ursachen für eine Varikose ist unterschiedlich, doch in den meisten Fällen handelt es sich um eine familiäre Veranlagerung. Übergewicht, Bindegewebsschwäche, Alkohol, Rauchen und Bewegungsmangel können weitere Faktoren sein, die eine Varikose begünstigen. Die Varizen sollte im ersten Schritt vom Hausarzt untersucht werden, um die weiteren Behandlungsmöglichkeiten durchzusprechen. Krampfadern entwickeln sich nie von alleine zurück und unbehandelt erhöht sich das Risiko für Thrombosen und Embolien.
Früher wurden Krampfadern stationär entfernt. Heutzutage bevorzugen viele Patienten die schonende ambulante Laser-OP. Dabei wird die Vene mit Laser und einer Einmalsonde verödet.
Die BERGISCHE übernimmt die Kosten für ihre Versicherten mit der Diagnose „Varikose“ nach ICD 10-Diagnosen:
I83.0: Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration
I83.1: Varizen der unteren Extremitäten mit Entzündung
I83.2: Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration und Entzündung
I83.9: Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung
Du hast Fragen zur Laserbehandlung der Stammvenen und zu deinem Kostenzuschuss? Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Erfahre, wer den Zuschuss nutzen kann und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Versicherte der BERGISCHEN mit einer ärztlich festgestellten Indikation für ein operatives Stammvenenstripping.
Die BERGISCHE erstattet die Kosten für eine ärztlich empfohlene ambulante selbst beschaffte Laserbehandlung der Stammvenen, bis zu 750 € innerhalb von drei Kalenderjahren, nach vorheriger Genehmigung.
Die Behandlung muss durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin durchgeführt werden. Der Zuschuss muss vorab beantragt werden, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung und einer Kostenaufstellung.
Ein erneuter Kostenzuschuss kann frühestens drei Jahre nach der letzten Bezuschussung beantragt werden.
Die BERGISCHE kann die medizinische Notwendigkeit der Laserbehandlung durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen.
Ruf uns einfach an unter 0212 2262 -350 – wir helfen dir gerne weiter.