Du hast noch Fragen?
Wir helfen dir gern weiter und beraten dich:
- Telefon: 0212 2262-0
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- Persönlich vor Ort in unseren Kundenzentren
In der Sozialversicherung bist du „mit vollendetem 15. Lebensjahr“, also ab deinem 15. Geburtstag, bereits selbst handlungsfähig. Das heißt zum Beispiel, dass du selbst Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Auch einige Entscheidungen darfst du selbst treffen. Bei anderen müssen auch weiterhin deine Eltern zustimmen.
Spannend wird das für dich vor allem bei
Gegen ihren Willen solltest du nicht handeln. Das letzte Wort haben sie.
Das letzte Wort haben deine Eltern. Das sind ihre Rechte:
Ausprobieren gehört zum Selbständigwerden dazu. Nimm deine Angelegenheiten in die Hand und kümmer dich schon mal selbst um deine Krankenkassenleistungen! Der FlexiBonus² ist dafür ein super Trainingscamp. Sprich mit deinen Eltern darüber, dass sie dich unterstützen. Sich nicht kümmern zu müssen, kann auch für sie eine Entlastung sein.
Über die BERGISCHE-App dokumentierst du dein gesundheitsbewusstes Verhalten: Lass dir Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt und Zahnarzt bescheinigen, lad den Nachweis für Sportverein oder Fitnessstudio hoch, übermittle die Belege für organisierte Sportveranstaltungen, an denen du teilnimmst. Und am Ende des Jahres reichst du eine geeignete Rechnung ein. Was dafür in Frage kommt, steht auf dem BonusScheck vermerkt.
Natürlich kann deine App noch viel mehr. Hier erfährst du, was.
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