15 Jahre alt: Was ändert sich für dich?

In der Sozialversicherung bist du „mit vollendetem 15. Lebensjahr“, also ab deinem 15. Geburtstag, bereits selbst handlungsfähig. Das heißt zum Beispiel, dass du selbst Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Auch einige Entscheidungen darfst du selbst treffen. Bei anderen müssen auch weiterhin deine Eltern zustimmen.

Spannend wird das für dich vor allem bei 

Diese Rechte hast du ab jetzt

  • Du kannst selbst Anträge auf Sozialleistungen stellen. Beispielsweise kannst du die Kostenerstattung für Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) beantragen oder von Behandlungskosten im Ausland.
  • Du kannst selbst Sozialleistungen entgegennehmen. Leistungen der Krankenkasse sind neben ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung unter anderem auch der Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, der bei uns Teil des FlexiBonus² ist.
  • Krankenkassen-Wahlrecht: Du kannst deine Krankenkasse selbst wählen, wenn die Familienversicherung endet und du dich selbst versicherst. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn du ein eigenes Einkommen hast, zum Beispiel dein Ausbildungsentgelt.

Stimm dich vorher mit deinen Eltern ab. 

Gegen ihren Willen solltest du nicht handeln. Das letzte Wort haben sie.

Veto-Recht deiner Eltern

Das letzte Wort haben deine Eltern. Das sind ihre Rechte:

  • Leistungsträger wie die Krankenkasse sollen die Eltern darüber informieren, welche Anträge du gestellt und welche Leistungen du erhalten hast.
  • Deine Eltern können deine Handlungsfähigkeit durch eine schriftliche Erklärung an den Leistungsträger einschränken.
  • Anträge zurücknehmen, auf bestimmte Leistungen verzichten und alles, was mit einem Kredit zu tun hat, darfst du nur mit Zustimmung mit deiner Eltern.

Probier's aus: Hol dir die App

Ausprobieren gehört zum Selbständigwerden dazu. Nimm deine Angelegenheiten in die Hand und kümmer dich schon mal selbst um deine Krankenkassenleistungen! Der FlexiBonus² ist dafür ein super Trainingscamp. Sprich mit deinen Eltern darüber, dass sie dich unterstützen. Sich nicht kümmern zu müssen, kann auch für sie eine Entlastung sein.

Die App nutzen

Über die BERGISCHE-App dokumentierst du dein gesundheitsbewusstes Verhalten: Lass dir Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt und Zahnarzt bescheinigen, lad den Nachweis für Sportverein oder Fitnessstudio hoch, übermittle die Belege für organisierte Sportveranstaltungen, an denen du teilnimmst. Und am Ende des Jahres reichst du eine geeignete Rechnung ein. Was dafür in Frage kommt, steht auf dem BonusScheck vermerkt.

Natürlich kann deine App noch viel mehr. Hier erfährst du, was.

Und so geht's: