Was sind Humane Papillomviren (HPV)?

Humane Papillomviren (HPV) werden über den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen und zählen zu den Infektionen, die Gebärmutterhalskrebs, Penis-, Scheiden- oder Analkrebs auslösen können. Jährlich gibt es in Deutschland rund 60.000 Fälle von HPV-bedingten Gebärmutterhalskrebsvorstufen und ca. 7.800 Krebserkrankungen bei Männern und Frauen, die durch HPV ausgelöst wurden. Darüber hinaus erkranken jedes Jahr etwa 120.000 Menschen an Genitalwarzen. Die Ansteckung erfolgt über Haut- und Schleimhautkontakt und nicht wie die meisten Infektionen durch Körperflüssigkeiten. Der Kontakt muss also direkt mit infizierten Haut- und Schleimhautbereichen erfolgen. In erster Linie geschieht das durch intime Körperkontakte wie Küssen, Streicheln oder Petting und Sex. Beim Sex ist bereits beim ersten Kontakt eine Ansteckung möglich. Auch über kleinste, nicht sichtbare Verletzungen der Haut kann das Virus  in den Körper eindringen.

HPV-Impfung

Mithilfe einer HPV-Impfung lässt sich ein Großteil der HPV-bedingten Erkrankungen präventiv vermeiden. Diese Impfung steht Mädchen und Jungen im Alter zwischen 9 und 17 Jahren zu. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Doch wie läuft eine HPV-Impfung ab und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Impfung von meiner Krankenkasse erstattet? Wir klären auf!

Wie wird die HPV-Impfung durchgeführt?

  • Die HPV-Impfung wird Allgemeinmediziner, Urologe oder Gynäkologe in den Oberarm verabreicht.
  • Die STIKO empfiehlt die Impfung ab 9 Jahren durchzuführen.
  • Die Impfung sollte vor einer möglichen HPV-Infektion durchgeführt werden.
  • Bis zum 15. Geburtstag wird der Impfstoff in zwei Dosen im Abstand von mindestens fünf Monaten verabreicht.
  • Nach dem 15. Geburtstag werden drei Dosen verabreicht
  • Mögliche Nebenwirkungen: Schmerzen, Rötung, Schwellung an der Einstichstelle, Fieber, allgemeines Unwohlsein.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Kosten der HPV-Impfung

  • Die HPV-Imfpung zählt zu den Schutzimpfungen.
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Schutzimpfungen, wenn sie der Schutzimpfungs-Richtlinie der Ständigen Impfkommission (STIKO) entsprechen.
  • Die HPV-Impfung steht allen gesetzlich Versicherten zwischen 9 und 17 Jahren zu - egal ob Junge oder Mädchen.
  • Darüber hinaus bieten manche Krankenkassen die HPV-Impfung auch ab 18 Jahren an. Ein Vergleich lohnt sich.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und Ihre Kinder über Sie mitversichert.
  • Ihre Kinder erfüllen die Altersvorgabe für die Impfung.
  • Die Abrechnung kann nur mit Ihrer eigenen Krankenkasse erfolgen.

So nehmen Sie die HPV-Impfung wahr