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Humane Papillomviren (HPV) werden über den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen und zählen zu den Infektionen, die Gebärmutterhalskrebs, Penis-, Scheiden- oder Analkrebs auslösen können. Jährlich gibt es in Deutschland rund 60.000 Fälle von HPV-bedingten Gebärmutterhalskrebsvorstufen und ca. 7.800 Krebserkrankungen bei Männern und Frauen, die durch HPV ausgelöst wurden. Darüber hinaus erkranken jedes Jahr etwa 120.000 Menschen an Genitalwarzen. Die Ansteckung erfolgt über Haut- und Schleimhautkontakt und nicht wie die meisten Infektionen durch Körperflüssigkeiten. Der Kontakt muss also direkt mit infizierten Haut- und Schleimhautbereichen erfolgen. In erster Linie geschieht das durch intime Körperkontakte wie Küssen, Streicheln oder Petting und Sex. Beim Sex ist bereits beim ersten Kontakt eine Ansteckung möglich. Auch über kleinste, nicht sichtbare Verletzungen der Haut kann das Virus in den Körper eindringen.
Mithilfe einer HPV-Impfung lässt sich ein Großteil der HPV-bedingten Erkrankungen präventiv vermeiden. Diese Impfung steht Mädchen und Jungen im Alter zwischen 9 und 17 Jahren zu. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Doch wie läuft eine HPV-Impfung ab und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Impfung von meiner Krankenkasse erstattet? Wir klären auf!
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